Sommerzeit ist Wohnwagenzeit. Doch einen größeren Anhänger am Haken zu haben, bedeutet eine Umstellung für jeden Autofahrer. Worauf es besonders zu achten gilt, hat nun die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH zusammengefasst.
Zum sicheren Kuppeln gehört zuerst die obligatorische Prüfung aller Rückleuchten am Anhänger. Außerdem müssen die Räder des Fahrzeugs für den Anhängerbetrieb mit dem richtigen Luftdruck aufgepumpt sein. Die entsprechenden Angaben sind der Betriebsanleitung zu entnehmen. Ist das Stützrad angehoben und in dieser Stellung arretiert? Sind die zusätzlichen Außenspiegel bei überbreiten Anhängern montiert? Sind die Unterlegkeile von der Fahrbahn entfernt? Sind alle Fragen positiv beantwortet, kann die Fahrt beginnen.
Der geübte Fahrer schaltet in diesem Moment mental in einen anderen Modus: Er fährt sozusagen ein ganz anderes Fahrzeug. Dem Ungeübten hilft es, sich dies immer wieder bewusst zu machen: Ab diesem Moment gesteht er dem Gespann Eigenheiten zu. Vorausschauendes Fahren ist noch wichtiger als sonst.
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Der Zug ist länger und etwa mit Wohnwagen breiter und höher als der Solo-Pkw. Die Geräuschkulisse ist anders. In Kurven muss man weiter ausholen und den Gegenverkehr im Auge behalten. Beim Überholen braucht man zum Ein- und Ausscheren mehr Platz als gewohnt. Der tote Winkel ist besonders zu beachten. Beim Beschleunigen reagiert das Gespann träger auf das Gaspedal. Der Bremsweg ist länger. Auch hier gilt: Beim Gespannfahren hilft Gelassenheit. Hektik ist fehl am Platz.
Mit dem Wohnwagen in den Urlaub? Dann sollten auf jeden Fall ausreichend Pausen eingeplant werden. Außerdem ist die Durchschnittsgeschwindigkeit deutlich geringer als mit einem Pkw allein, so dass die Familie mit einer um 30 bis 50 Prozent längeren Fahrzeit rechnen sollte.
Auch bei der Routenplanung ist Vorsicht geboten. Gehören extreme Steigungen und Gefälle oder sehr schmale Straßen zur ursprünglich gewählten Route? Manchmal ist es angenehmer, solche Passagen zu umfahren und dafür ein paar Kilometer mehr in Kauf zu nehmen.
Navigationssysteme helfen dabei und erhöhen die Sicherheit. Es gibt Lösungen, auch Handy-Apps, die nicht nur die geringere Fahrgeschwindigkeit bei der voraussichtlichen Ankunftszeit berücksichtigen, sondern auch die Abmessungen des Gespanns. Sie empfehlen nur entsprechend geeignete Routen.
Rückwärtsfahren und Rangieren ist für Anfänger mit Anhänger eine echte Herausforderung. Beim Rückwärtsfahren bewegt sich das Heck des Anhängers entgegengesetzt zur Lenkbewegung des Zugfahrzeugs. Schon eine kurze Übungseinheit auf einem leeren Parkplatz bringt etwas Routine. Moderne Fahrzeuge verfügen über eingebaute Rangierassistenten, die eine große Hilfe sein können.
Unverzichtbar ist ein Einweiser, der gleichzeitig den rückwärtigen Verkehr warnt. Wer sich unsicher fühlt, kann ein paar zusätzliche Fahrstunden nehmen. Oder ein spezielles Fahrsicherheitstraining absolvieren, denn das beinhaltet meist auch das Rangieren.
Zu den rechtlichen Aspekten. In Deutschland dürfen Gespanne außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 80 km/h fahren. Das gilt auch für die Autobahn - es sei denn, der Anhänger ist für Tempo 100 zugelassen. Die etwas höhere Geschwindigkeit erlaubt das Überholen von Lkw. Vorsicht bei höheren Geschwindigkeiten, der Anhänger kann empfindlich auf Seitenwind reagieren. Im Ausland gelten oft andere Geschwindigkeiten: Am besten vorher informieren, damit kein Bußgeld die Reisekasse belastet.
Unterwegs sind besondere Verkehrszeichen zu beachten. Zum Beispiel das Überholverbot für Gespanne, das durch ein symbolisch dargestelltes Auto mit Anhänger gekennzeichnet ist. Seltener ist das Verbotsschild für lange Fahrzeuge. Es zeigt einen Lkw und nennt die entsprechende Länge - das gilt dann auch für Gespanne. Andere Schilder warnen vor Engstellen oder geringen Durchfahrtshöhen. Ein auf das Armaturenbrett geklebter Spickzettel mit Länge, Breite, Höhe und Gewicht des Gespanns zeigt auf einen Blick, ob eine Durchfahrt möglich ist.
Auch beim Parken gelten besondere Regeln. Einige Beispiele: Wird ein zugelassener Anhänger ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt, darf er dort maximal zwei Wochen stehen bleiben. Ist er mit einem Zugfahrzeug verbunden, gibt es keine zeitliche Begrenzung. Allerdings muss es sich dann um einen Parkplatz handeln, der nicht ausschließlich für Pkw reserviert ist. Denn ein Gespann darf dort nicht stehen.
Wiegt ein Anhänger nicht mehr als 2,8 Tonnen, darf er am Gehwegrand abgestellt werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt ist. Die entsprechenden Markierungen dürfen nicht überschritten werden. Ist der Anhänger schwerer, muss er auf einem Lkw-Parkplatz abgestellt werden.
Zum Schluss noch der Führerschein. Wer ihn vor 1999 erworben hat, ist fein raus. Mit dieser alten Klasse 3 darf der Fahrer dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von stolzen 12 Tonnen bewegen. Anders sieht es mit dem Führerschein der Klasse B aus, mit dem der Anhänger maximal 750 Kilogramm wiegen darf. Die Klasse B kann ohne Prüfung und meist in einem Tageskurs um den Zusatz B96 für schwerere Anhänger erweitert werden.
Ob B allein oder in Kombination mit B96: In beiden Fällen liegt die Gewichtsgrenze für das gesamte Gespann bei 4,25 Tonnen. Fest rechnen: Bringt das Zugfahrzeug beispielsweise 2,2 Tonnen auf die Waage, bleiben für den Wohnwagen noch 2,05 Tonnen. Beide im voll beladenen und fahrbereiten Zustand. Das sollte in vielen Fällen ausreichen.
Oder man erweitert den Führerschein auf die Klasse BE, dann darf die Gesamtkombination sieben Tonnen wiegen. Ein Seitenblick auf das Wohnmobil: Mit dem Führerschein der Klasse B darf es maximal 3,5 Tonnen wiegen. Wiegt es bis zu 7,5 Tonnen, ist die Klasse C1 erforderlich. Dieser Führerschein ist befristet: Nach fünf Jahren muss zur Verlängerung ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis und ein aktueller Sehtest vorgelegt werden.