Maut und Vignette im Urlaub: Die Regeln in Europas Reiseländern
Überblick im Maut-Dschungel von Vignettenpflicht bis zu Free-Flow-Systemen
Am 29. Juni beginnen in den ersten deutschen Bundesländern die Sommerferien, als letztes Bundesland ist am 3. August Bayern an der Reihe. Viele Familien zieht es ans Meer, in den Süden oder die deutschen Nachbarstaaten.
Wer im Urlaub mit dem Auto, Wohnmobil oder Motorrad in den Nachbarländern unterwegs ist, sollte wissen: In vielen der beliebtesten Urlaubsregionen Europas und auf der Fahrt dorthin werden für die Nutzung von Verkehrswegen Gebühren fällig. Wie und wo die Maut zu entrichten ist, unterscheidet sich dabei erheblich. Der ACE Auto Club Europa informiert über Mautregelungen und Vignettenpflichten in beliebten europäischen Reiseländern.
Gut vorbereitet auf Europas Mautstrecken
Mautgebühren und -systeme sind sich je nach Land und oft auch je nach Fahrzeugart, Fahrzeuggröße und gefahrener Strecke unterschiedlich. Während für einige Länder vorab eine zeitgebundene Vignette erworben werden muss, verlangen zahlreiche andere Länder streckengebundene Mautgebühren. Wer dort mautpflichtige Strecken nutzen möchte, passiert meist eine Mautstation.
Da Wenden oder Rückwärtsfahren hier streng verboten sind, ist es entscheidend, sich rechtzeitig auf der passenden Spur einzuordnen. Welche das ist, entscheidet in der Regel die Fahrzeugart, das gewünschte Zahlungsmittel und ob Self-Service oder ein besetzter Schalter bevorzugt wird.
ACE-Tipp: Nach dem Bezahlvorgang sollte immer eine Quittung angefordert werden. Notfalls den Hilfeknopf drücken und den Wunsch nach einem Beleg äußern. Denn auch spätere Nachforderungen sind möglich. Achtung: In Europa erheben zahlreiche Länder neben einer regulären Vignette oder Autobahnmaut eine Sondermaut für beispielsweise Brücken oder Tunnel, welche dann zusätzlich anfällt.
Zunehmend verbreitet ist die Free-Flow-Maut, bei der Kennzeichen automatisch per Kamera und Sensoren erfasst werden. Dafür ist in der Regel eine Online-Registrierung vor oder kurz nach der Nutzung entsprechender Strecken erforderlich. Dabei werden Zahlungsdaten hinterlegt, sodass die Gebühr automatisch abgebucht werden kann.
Eine Mautbox lohnt sich vor allem, wenn man häufiger in mautpflichtigen Ländern unterwegs ist. Sie kann die Reise erleichtern, indem sie die automatische Zahlung auf Free-Flow-Strecken aber auch an Mautstationen ermöglicht: Mit der kleinen Box an der Windschutzscheibe ist weder eine Online-Registrierung nötig, noch muss zum Bezahlen gehalten werden. Wichtig ist jedoch, vorab zu prüfen, für welche Länder und Fahrzeugtypen welche Box freigeschaltet ist. Denn nicht jede Mautbox gilt grenzüberschreitend und keine ist in allen Ländern Europas nutzbar.
Sehen wir uns die Systeme der beliebtesten Urlaubsländer Europas genauer an:
Streckengebundene Maut
Frankreich
Neben zahlreichen Tunneln sind in Frankreich fast alle Autobahnen mautpflichtig. Ausnahmen gibt es unter anderem auf einigen Stadtautobahnen und Umfahrungen von Bordeaux, Lyon, Marseille, Paris und Toulouse sowie in Teilen des Elsass, Lothringens, der Bretagne und der Auvergne. Da die Autobahnen von verschiedenen Gesellschaften betrieben werden, unterscheiden sich die Zahlungsweisen für die Maut.
Meist wird bei der Auffahrt ein Ticket gezogen und beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße der gefahrene Abschnitt bezahlt. Teilweise ist die Maut aber auch vorab zu entrichten. Bezahlt werden kann in der Regel bar, mit Mastercard oder Visa sowie teilweise mit Tankkarten, Bankkarten, American Express oder Diners-Club-Karten. ACE-Tipp: ausreichend Kleingeld bereithalten und an Mautstationen auf die Symbole auf den Spuren achten. Spuren mit dem kleinen "t" sind ausschließlich für das elektronische Télépéage-System mit Transponder, eine Mautbox, reserviert.
Das elektronische Free-Flow-System wird derzeit auf der A79 zwischen Deux-Chaises und Digoin, der A4 zwischen Metz und Saarbrücken an der Mautstelle Boulay, der A13 Paris–Caen sowie der A14 bei Paris genutzt. Zu erkennen sind jene Strecken an Schildern mit der Aufschrift „Péage Flux Libre“. Achtung: Zu zahlen ist hier innerhalb eines Zeitfensters von 72 Stunden, sonst können Strafzahlungen von mehreren Hundert Euro fällig werden. Auf der A41 Richtung Genf wird bei der Einfahrt in Chambéry ebenfalls kein Ticket mehr ausgegeben. Die Kennzeichenerfassung erfolgt auch hier elektronisch, bezahlt wird jedoch bei der Ausfahrt an der Mautstation.
Italien
Während Schnellstraßen (Strada Statale, SS) in Italien mautfrei sind, wird beim Befahren vieler Autobahnen eine Maut fällig. In der Regel wird ein Ticket gezogen und beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße der gefahrene Abschnitt bezahlt. Auf einigen Autobahnabschnitten wird stattdessen eine Pauschalgebühr vorab fällig.
Bezahlt werden kann mit Bargeld, allen gängigen internationalen Kreditkarten und teilweise mit Bankomatkarte. Auf der A36, A59 und A60 nahe Mailand sowie auf der A33 zwischen Asti und Cuneo im Abschnitt Asti–Cherasco gilt das Free-Flow-System. Eine Online-Voranmeldung über die dafür bereitgestellten Webseiten ist empfehlenswert. Alternativ kann die Gebühr innerhalb von 15 Tagen nachträglich bei der Kundendienststelle "Punto Verde" oder an manchen Tankstellen der Region in bar bezahlt werden.
Kroatien
Wer eine von vielen mautpflichtigen Autobahnen in Kroatien befährt, muss in der Regel ein Ticket ziehen, das beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße bar in Euro oder mit Kredit- beziehungsweise Bankkarte bezahlt wird. Alternativ kann über die Autobahngesellschaft HAC ein Transponder für das elektronische Bezahlsystem ENC erworben werden. Diese Mautbox bietet Preisvorteile bei der Streckenmaut, ist jedoch nicht auf allen mautpflichtigen Straßen nutzbar.
Ab September 2026 wird das kroatische Mautsystem schrittweise auf elektronische Zahlung umgestellt, sodass die Mauterfassung ab 1. März 2027 nur noch elektronisch erfolgt. Künftig soll es zwei Möglichkeiten geben, die Maut zu entrichten: die Online-Registrierung des Kennzeichens mit hinterlegtem Zahlungsmittel für die kameragestützte Erfassung an Ein- und Ausfahrten und eine Mautbox zur Erfassung per ENC-Gerät. Wichtig: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird die Mautbox Pflicht.
Niederlande und Belgien
In den Niederlanden und Belgien fallen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen in der Regel keine Mautgebühren an. Gebührenpflichtig sind lediglich einige wenige Tunnel. Ausnahme in den Niederlanden: Ein Abschnitt der A24 bei Rotterdam ist mautpflichtig und wird über ein Free-Flow-System abgerechnet. Ab Juli 2026 wird in den Niederlanden zudem eine streckenabhängige Maut für gewerbliche Lkw über 3,5 Tonnen eingeführt. Sie gilt auf allen Autobahnen und vielen weiteren Straßen. Schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen sind nach Registrierung von der Maut befreit.
Polen
Einige wenige Autobahnen in Polen, etwa die A2 von Frankfurt/Oder kommend Richtung Osten, sind privatwirtschaftlich finanziert und für alle Fahrzeuge mautpflichtig. Das übrige Streckennetz, darunter Teile der A2 und A4 sowie Bundes- und Schnellstraßen, ist öffentlich finanziert. Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen ist dieses Netz mautfrei.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, auch Wohnmobile, sind dagegen auf allen Autobahnen, Bundes- und Schnellstraßen mautpflichtig. Bezahlt werden kann je nach Strecke und Betreiber an Mautstationen vor Ort, über Online-Zahlungsmöglichkeiten der jeweiligen Mautbetreiber oder bei schweren Fahrzeugen auch per Transponder.
Spanien
In Spanien sind Autobahnen, sogenannte Autopistas, mautpflichtig. Schnellstraßen, also Autovías, sind hingegen kostenfrei. Gebührenpflichtige Autobahnen sind an einer blauen Tafel mit der weißen Aufschrift "AP" zu erkennen. Beim Befahren einer mautpflichtigen Strecke wird in der Regel ein Ticket gezogen, das bezahlt wird, wenn man die Mautstraße verlässt oder wechselt.
Die Kosten können je nach Wochentag und Tageszeit variieren. Für einige Teilstrecken fällt eine Pauschalgebühr an. Bezahlt werden kann bar oder an "Vías Automáticas"-Spuren mit Kreditkarte. Achtung: Spuren mit der Kennzeichnung "Télépéaje", "T" oder "VIA-T" sind ausschließlich für Fahrzeuge mit elektronischer Mautbox vorgesehen. Die Strecke 19 Bergara – Beasain auf der Autobahn A636 wird im sogenannten Free-Flow-System betrieben.
Zeitgebundene Vignette:
Österreich
In Österreich gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen für Motorräder, Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Vignettenpflicht. Ausgenommen sind nur einzelne kurze Autobahnabschnitte auf der A1, A12 und A14 ab der deutschen Grenze. Achtung: Die Vignette muss bereits vor der Auffahrt gültig und korrekt angebracht sein.
Wer plant, nach Österreich zu fahren, sollte sie somit rechtzeitig online kaufen. ACE-Tipp: Dafür unbedingt einen seriösen Shop nutzen, beispielsweise den ASFINAG-Mautshop, um etwa Preisaufschläge und Fälschungen zu vermeiden. Alternativ kann man sie in Grenznähe, beispielsweise an Tankstellen, erwerben.
Zur Auswahl stehen 1-Tages-, 10-Tages-, 2-Monats- und Jahresvignetten. Alle Varianten gibt es als digitale Vignette, die kennzeichengebunden ist. Während es die 1-Tages-Vignette allerdings ausschließlich in digitaler Form gibt, sind alle anderen Varianten noch bis Ende 2026 auch als Klebevignette erhältlich. Diese sollte links oben an der Windschutzscheibe oder hinter dem Rückspiegel angebracht werden.
Für Anhänger wird keine zusätzliche Vignette benötigt. Wichtig: Anders als die 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten, die auch beim Online-Kauf unmittelbar nach dem Erwerb gültig sind, können digitale Vignetten für zwei Monate oder ein Jahr aufgrund gesetzlicher Rücktrittsrechte nicht sofort, sondern erst 18 Tage nach dem Kauf genutzt werden.
Auf besonders kostenintensiven Alpenstrecken, etwa der Tauernautobahn oder der Europabrücke vor dem Brennerpass, fällt zusätzlich eine gesonderte Streckenmaut an. ACE-Hinweis: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht gilt eine kilometerabhängige Maut, deren Höhe sich nach Achszahl und Schadstoffemissionen richtet und die über eine GO-Box bezahlt wird. Bei Bussen und schweren Wohnmobilen werden Anhängerachsen nicht mitgezählt.
Schweiz
In der Schweiz benötigen Pkw, Kombis, Motorräder, Wohnwagen, Wohnmobile sowie Lkw und Anhänger bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eine Jahresvignette. Diese muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Achtung: Wer mit Anhänger fährt, benötigt zwei Vignetten – eine für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger.
Für Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die pauschale Schwerverkehrsabgabe, kurz PSVA, zu entrichten. Die Zahlung erfolgt ausschließlich online und vor der Einreise in die Schweiz über das Via Portal, das auch als App verfügbar ist. Zusätzlich können auf einzelnen Tunnelstrecken gesonderte Gebühren anfallen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugart. Achtung: Sogar Fahrräder sind zahlungspflichtig.
Slowenien
In Slowenien gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Vignettenpflicht. Ausgenommen ist der Karawankentunnel, für den eine gesonderte Maut anfällt. Die Vignette ist ausschließlich digital erhältlich und kann frühestens 30 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag gekauft werden.
Ein Spontankauf an österreichischen Tankstellen in Grenznähe ist aber ebenfalls möglich. Zur Auswahl stehen 7-Tage-, Halbjahres- und Jahresvignetten. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt ein kilometer- und emissionsabhängiges Mautsystem, ähnlich wie in Österreich. Dafür ist ein DarsGo-Unit-Transponder erforderlich.
Tschechien, Slowakei, Ungarn
Tschechien, die Slowakei und Ungarn nutzen ein vignettengestütztes Mautsystem. Die Vignetten sind in allen drei Ländern ausschließlich elektronisch erhältlich. Achtung: Wer mit einem großen Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich genau informieren, denn für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten unterschiedliche Regelungen: In Tschechien benötigen sie einen speziellen Transponder. In der Slowakei und in Ungarn können dagegen auch als Wohnmobile zugelassene schwere Fahrzeuge eine Vignette nutzen und müssen nicht das Abrechnungssystem für gewerbliche Lkw verwenden.
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