Einstellige Leasingraten für Gewerbekunden, die ein Elektroauto wählen. Noch mehr Zuschüsse von einzelnen Herstellern. Der sogenannte Umweltbonus macht es möglich. Um die Kauflust in Corona-Zeiten zu wecken und Fahrzeuge mit Stecker zu fördern, hat die Bundesregierung noch mehr Geld zur Verfügung gestellt.
Die höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge tritt morgen in Kraft. Interessant dabei: Die neuen Fördersätze gelten rückwirkend für Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni zugelassen wurden. Bereits heute wurde die überarbeitete Richtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Dazu sagte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK): "Mit der Erhöhung des Umweltbonus ist ein klares Signal verbunden: Trotz der Krise lohnt es sich jetzt mehr denn je, auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu setzen. Wir erwarten einen deutlichen Schub für die Nachfrage nach Elektroautos im zweiten Halbjahr."
Die Bundesregierung verdoppelt im Rahmen ihres Konjunkturpakets den Bundesanteil am Umweltbonus für E-Autos. Der Herstelleranteil bleibt gleich. Die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus gilt bis Ende 2021. Bei einem Nettolistenpreis von weniger als 40.000 Euro erhalten batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) nun insgesamt 9.000 Euro und Plug-In-Hybride (PHEV) 6.750 Euro Bonus.
Bei einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 und bis zu 65.000 Euro erhalten BEV oder FCEV 7.500 Euro und PHEV 5.625 Euro Prämie. Die neuen Fördersätze können rückwirkend beantragt werden für Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Auch für junge gebrauchte Fahrzeuge mit Zweitzulassung nach diesem Termin gilt die erhöhte Förderung. In diesem Fall darf aber noch keine Förderung erfolgt sein.
Das Bundeswirtschaftsministerium spricht übrigens von "Innovationsprämie". Dort heißt es: Von der "Innovationsprämie" können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:
- Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
- junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.
Ein Antrag auf Förderung ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.
Doch ob Importeure oder einheimische Hersteller: Ein Problem löst die höhere Prämie nicht, eher wird es noch verschärft. Bei vielen Elektroautos, aber auch Plug-in-Hybriden, betragen die Lieferfristen mehrere Monate.