Mehr Geld für Familien und Kommunen, Entlastungen beim Strompreis und eine Senkung der Mehrwertsteuer - die Regierungskoalition hat sich auf ein umfangreiches Konjunkturpaket in Höhe von 130 Milliarden Euro geeinigt. Was sind die Auswirkungen für Autofahrer und potenzielle Autokäufer?

Das Paket ist an Klimaschutz und der Förderung von Zukunftstechnologien ausgerichtet und hat eine sozialpolitische Komponente. Deshalb wird es keine Kaufprämie für Autos mit Verbrennungsmotor geben.

Mehr Geld für E-Autos, weniger Mehrwertsteuer

Die bisherigen Kaufprämien des Bundes für Elektroautos sollen als neue „Innovationsprämie“ verdoppelt werden. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das Bundesfinanzministerium gibt ein Beispiel: Bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro steigt die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro. Hinzu kämen unverändert 3.000 Euro vom Hersteller, also insgesamt 9.000 Euro.

Diese Maßnahme ist befristet bis zum 31.12.2021. Bei der Besteuerung von rein elektrischen Dienstwagen von 0,25 Prozent wird die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht. Im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ wird man die Frage des optimierten Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei Plug-in-Hybriden diskutieren. Den gesamten Finanzbedarf beziffert das Ministerium auf 2,2 Milliarden Euro.

Eine Kaufprämie für Autos mit Verbrennungsmotor ist damit vom Tisch. Unternehmen und Händler könnten aber von der zeitweisen Senkung der Mehrwertsteuer profitieren: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.

Kritik vom Autohandel

Mit Unverständnis und Enttäuschung reagierte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf die Maßnahmen. „Damit wurde der krisengeschüttelten Automobilwirtschaft mit ihren 1,3 Millionen Beschäftigten ein Bärendienst erwiesen“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski zur Beschränkung der Verkaufsanreize auf die ohnehin schon subventionierten Fahrzeuge mit alternativen Antrieben.

Wirtschaftlich sei dies, so Karpinski, nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der auf den Höfen und in den Büchern der Automobilhändler stehenden unverkauften Neuwagen mit modernsten Verbrennungsmotoren im Wert von rund 15 Mrd. Euro. Die auf sechs Monate befristete allgemeine Mehrwertsteuerabsenkung von 19 auf 16 Prozent könne dies nicht annähernd kompensieren.

Änderungen bei der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren respektive emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen soll. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb von 95 Gramm CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.

Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt. Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ in Höhe von 200 Millionen Euro aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung zu unterstützen.

Ausbau der Ladeinfrastruktur

Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker sowie kleinere und mittlere Unternehmen für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen wird zeitnah umgesetzt. Zusätzlich 2,5 Milliarden Euro will der Bund in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und in die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte, investieren.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden.

Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann.