Längst sind die Vorschriften und Regularien für den Straßenverkehr im internationalen Vergleich noch nicht vereinheitlicht und bieten für ausländische Verkehrsteilnehmer Fallstricke mit zum Teil erheblichen Strafen. Darauf weist der Automobilclub AvD hin. Wer also eine Fahrt ins Ausland plant, ob als Urlaubs- oder Geschäftsreise, ist gut beraten, sich über die Eigentümlichkeiten der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen zu informieren. Denn auch im Ausland gilt der Grundsatz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Vorsicht beim Halten und Parken
Mittels farbiger Markierungen kennzeichnen eine Reihe von Ländern jene Straßenbereiche, an denen das Halten oder Parken gestattet respektive untersagt ist. So weisen gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand oder den Randsteinen in Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Luxemburg, den Niederlanden oder auch Großbritannien ein Parkverbot aus. Mit gelben Doppellinien sind Bereiche versehen, in denen auch das Anhalten, um etwa nach dem Weg zu fragen, verboten ist. In der Schweiz werden Halteverbote durch eine einzelne gelbe Linie ausgewiesen, während das Parkverbot mit gelben Kreuzen am Fahrbahnrand kenntlich gemacht ist. In Österreich ist es wiederum erlaubt, im Parkverbot bis zu 10 Minuten lang zu halten. Bei blauen Markierungen ist das Parken mit Parkscheibe oder gegen Parkgebühr gestattet. In Dänemark gilt in einem Bereich von 10 Meter (zwei Autolängen) vor und hinter Kreuzungen generell ein Parkverbot, während es in Polen nicht erlaubt ist, 100 Meter vor und hinter Bahnübergängen zu parken – in Österreich sind es 80 Meter.
Auch bei der Regelung der Vorfahrt bestehen in einigen Nachbarländern länderspezifische Beschilderungen: Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn im Kreuzungsbereich bedeuten in Dänemark „Vorfahrt achten“. In Finnland ist dafür ein gelbes Schild mit rotem Rand zuständig, im Nachbarland Schweden steht das gleiche Schild für ein Durchfahrtsverbot. Und in Portugal und den Niederlanden warnt ein dreieckiges Schild mit rotem Rand und einem auf der Seite liegenden Auto in der Mitte vor einer Stelle mit hohem Unfallrisiko.
Immer häufiger: Rauchverbot im Auto
In den vergangenen Jahren hat eine Reihe von Ländern zum Schutz von minderjährigen Mitfahrern ein Rauchverbot im Auto erlassen. In Italien und Griechenland ist das Rauchen für alle Insassen verboten, wenn Kinder unter 12 Jahre oder Schwangere im Auto mitfahren. Verstöße können Geldstrafen in Höhe von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen. In Frankreich, dem Vereinigten Königreich und in Irland gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Insbesondere Familien mit Kindern sollten sich über die Rücksitzpflicht erkundigen. Denn während Kinder in Deutschland bei Verwendung eines Kindersitzes oder Sitzerhöhungen auch auf dem Beifahrersitz mitfahren dürfen, müssen Kinder bis 12 Jahre in Irland, Makedonien, Slowenien und Ungarn stets auf dem Rücksitz Platz nehmen. In Frankreich liegt die Grenze bei 10 Jahren, in Großbritannien bei 14 Jahren. In unserem Nachbarland Luxemburg ist für Personen bis zu einem Alter von 17 Jahren die Nutzung eines Kindersitzes obligatorisch, wenn sie weniger als 1,50 Meter Körperlänge messen. Und in Italien gilt für Kinder bis 4 Jahren ein Beförderungsverbot auf motorisierten Zweirädern, in Serbien gar bis 12 Jahre.
Lichtpflicht und Abschleppen
In zahlreichen Ländern besteht für alle Kraftfahrzeuge die Pflicht, auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. In Schweden riskiert jedoch eine Strafe, wer die Nebelschlussleuchte am Auto einschaltet. In vielen Ländern Osteuropas ist das Mitführen von Abschleppseil und Ersatzglühlampen obligatorisch – Autos mit Xenon- oder LED-Scheinwerfern sind von dieser Pflicht befreit. Und während Österreich und die Schweiz das Tempo für den Abschleppvorgang auf 40 km/h beschränken, ist das private Abschleppen in Italien und Spanien gänzlich untersagt.
Verbot von Reservekanistern
Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist hingegen in vielen Fällen untersagt. Wer eine Fähre benutzen will, sollte in jedem Fall auf die Mitnahme von Reservesprit verzichten, da die Mitnahme in der Regel verboten ist. Beim Tanken in Spanien ist es Vorschrift, nicht nur den Motor abzustellen, sondern auch die Fahrzeugbeleuchtung sowie alle elektrischen Geräte (Radio/Handy, etc.) auszuschalten. In allen Alpenländern haben bergauf fahrende Fahrzeuge Vorfahrt. In Italien und der Schweiz ist Linienbussen auf Pass- und Bergstraßen grundsätzlich Vorrang zu gewähren.
Kuriose Regeln
Mitunter beinhalten die Verkehrsregeln einzelner Ländern einige eigentümlich anmutende Vorschriften. So gilt in Portugal zwar grundsätzlich die Rechts-vor-Links-Regelung, motorisierte Fahrzeuge haben gegenüber Radfahrern und Fuhrwerken jedoch immer Vorfahrt. Tschechien schreibt eine Höchstgeschwindigkeit für das Überfahren von Bahnübergängen von 30 km/h fest – außer- wie innerorts. In Serbien können Radfahrer, die schneller als 35 km/h fahren, mit einer Geldbuße von 32 Euro belegt werden. Und während Slowenien vorschreibt, während des gesamten Überholvorgangs zu blinken, ist es in der Türkei verpflichtend, vor Kurven und während des gesamten Überholvorgangs zu hupen. In Spanien riskiert Herrchen – oder Frauchen – eine Geldbuße, wenn der mitfahrende Hund nicht angeschnallt wurde.
Städtische Zufahrtbeschränkungen
Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist die Einfahrt in einige Innenstädten nur eingeschränkt möglich. Am bekanntesten dürfte die Staugebühr („Congestion Charge“) in London sein. Sie wird fällig, wer mit dem Auto den Bereich „City of London“ oder das West End befährt. Dazu müssen alle Fahrzeuge vor Einfahrt registriert werden (tfl.gov.uk oder SMS an +44/343/22 22 222). Über Kameras an den Straßen zeichnet das System die einfahrenden Kfz-Kennzeichen auf und gleicht diese mit der Liste der registrierten Fahrzeuge ab. Die Gebühr ist abhängig von der Schadstoffklasse und startet bei 10,50 Pfund pro Tag. Autos mit alternativen Antrieben, zum Beispiel Hybrid- oder E-Antrieb, sind von der Zahlpflicht ausgenommen, müssen aber dennoch angemeldet werden.
Eine Reihe französischer Städte hat Umweltzonen eingerichtet, die nur mit einer sogenannten CritAir-Feinstaub-Plakette befahren werden dürfen. Diese werden in verschiedenen Stufen ausgegeben und sind abhängig von der Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs. Die CritAir-Plakette ist für 4,21 Euro auf www.france.fr bestellbar und wird auf Wunsch auch an eine Adresse in Deutschland verschickt. Für Diesel-Fahrzeuge mit Baujahr vor 2001 bleiben die Umweltzonen seit Mitte 2019 jedoch in jedem Fall gesperrt.
Umweltzonen in Belgien, Italien und Spanien
In unserem Nachbarland Belgien existieren Umweltzonen in Antwerpen und der Hauptstadt Brüssel. Wer in die Innenstadt von Antwerpen fahren will, muss sein Auto auf lez.antwerpen.be registrieren. Für Benziner und Diesel mit Euro-Norm 3 und Partikelfilter ist die Zufahrt kostenlos, während Euro-3-Diesel ohne Partikelfilter oder schlechterer Einstufung die Innenstadt nur an maximal acht Tagen pro Jahr befahren dürfen und dazu ein Tagesticket vorzuweisen haben, das es online oder am Parkschein-Automaten gibt. In Brüssel erstreckt sich die Umweltzone über die gesamte Hauptstadt-Region (Ausnahme Ringstraße R0) und ist mit einem Einfahrverbot für Benziner bis Euro-Norm 1 sowie Diesel bis Euro 2 verbunden.
In Italien beschränken neben Mailand und Rom auch Bologna, Florenz, Genua, Verona, Neapel und Pisa den Autoverkehr in ihren Innenstädten mit einer eigenen „Zona Traffico Limitato“ (ZTL). Jedoch sind die ZTL-Regelungen von Stadt zu Stadt recht unterschiedlich. Reisende sollten sich daher unbedingt vorab informieren, was es vor Ort zu beachten gilt, wo Zufahrttickets erhältlich sind und welche Gültigkeitsdauer sie haben.
Seit Herbst 2018 ist die Einfahrt in die Stadtzentren von Madrid, Barcelona, Granada, Sevilla, Valencia und Valladolid nur mit der spanischen Umweltplakette „Destintivo Ambiental“ erlaubt. Der Haken: Für Fahrzeuge, die nicht in Spanien zugelassen sind, ist diese nicht zu bekommen. Eine Öffnung des Systems sei zwar geplant, wann diese umgesetzt wird, ist allerdings nicht absehbar. De facto ist die Zufahrt in die genannten Innenstädte damit für alle Nicht-Spanier untersagt.