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Vollgas auf der A8: Bekannter Auto-Influenzer Gercollector muss vor Gericht

Zwei Autobahnfahrten bringen den Auto-Influencer vor Gericht. Die Anklage wirft ihm verbotene Alleinrennen vor, seine Verteidigung widerspricht.

Gercollector vor seinem Mercedes-AMG One
Bild von: Gercollector | Facebook
Christopher Otto Christopher Otto

Zwei Hochgeschwindigkeitsfahrten auf der A8 beschäftigen die Münchner Justiz: Der als Gercollector bekannte Auto-Influencer Michael Spegel muss sich wegen des Vorwurfs eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten. Der 32-Jährige soll 2024 mit einem Mercedes-AMG One bis zu 347 km/h und mit einem Aston Martin Vantage bis zu 312 km/h gefahren sein. Seine Verteidigung weist die Anschuldigungen zurück. Ein Urteil ist nach den bislang veröffentlichten Berichten noch nicht gefallen.

Zwei Vollgasfahrten auf der A8

Wie Auto Bild berichtet, begann die Verhandlung vor dem Amtsgericht München am 30. Oktober 2026. Im Mittelpunkt stehen Fahrten zwischen München und Salzburg: Im Juni 2024 soll Spegel den 1.063 PS starken Mercedes auf nahezu 350 km/h beschleunigt haben. Die zweite beanstandete Fahrt mit dem Aston Martin folgte demnach im September. Eine im Internet veröffentlichte Videoaufnahme soll der Polizei gemeldet worden sein.

Um eine ähnliche Fahrt im Mercedes-AMG One geht es:

 

Auf dem betreffenden Autobahnabschnitt galt den Berichten zufolge kein Tempolimit. Die Staatsanwaltschaft hält die Fahrweise angesichts des Verkehrs dennoch für strafrechtlich relevant. Nach ihrer Darstellung waren sämtliche Fahrspuren belegt. Andere Verkehrsteilnehmer hätten die Spur wechseln können und nicht mit einem derart schnell herannahenden Fahrzeug rechnen müssen.

Wann wird Tempo zum illegalen Rennen?

Entscheidend ist deshalb die Frage, ob die Voraussetzungen eines sogenannten Alleinrennens erfüllt waren. Dafür braucht es keinen zweiten Fahrer als Gegner. Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch einzelne Autofahrer: Sie müssen mit unangepasstem Tempo, besonders schwerwiegenden Verkehrsverstößen und rücksichtslos handeln, um eine unter den Umständen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die hohe Zahl auf dem Tacho allein genügt somit nicht für eine Verurteilung. Das Gericht muss die konkrete Fahrweise und die weiteren gesetzlichen Merkmale bewerten.

Verteidigung widerspricht dem Rennvorwurf

Spegels Anwalt Stephan Tschaidse beruft sich laut Auto Bild auf ein Sachverständigengutachten nach Auswertung der Videos. Dieses stütze den Rennvorwurf nicht. Lediglich in einem Baustellenbereich sei eine Geschwindigkeitsüberschreitung von neun km/h festgestellt worden. Spegel selbst äußerte sich dem Bericht zufolge vor Gericht nicht zu den Anschuldigungen.

Der Fall betrifft einen der bekanntesten deutschen Auto-Influencer. Wie Bild berichtet, erreicht Gercollector mit seinen Sportwagenvideos fast zwei Millionen Follower. Sein öffentliches Markenzeichen ist ein Helm mit verdecktem Gesicht.

 

Für ein verbotenes Alleinrennen sieht das Gesetz grundsätzlich eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor. Bei einer zusätzlichen konkreten Gefährdung anderer Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert kann der Strafrahmen höher liegen.

Welche Voraussetzungen hier tatsächlich nachweisbar sind, bleibt offen. Die veröffentlichten Vorwürfe sind bislang keine gerichtlichen Feststellungen; für Spegel gilt die Unschuldsvermutung.