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Weihnachtsdeko auf Rädern: So bleibt das Auto sicher und legal

Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt ...

Weihnachtsdeko am und im Auto
Bild von: BMW

Die Weihnachtszeit bringt oft den Wunsch mit sich, auch das Auto festlich zu schmücken. Doch bei der Dekoration von Fahrzeugen gibt es einige wichtige Regeln zu beachten, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden und rechtliche Vorschriften einzuhalten, wie ADAC-Juristen erklären.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Weihnachtsdekorationen am Auto weder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden noch die Sicht des Fahrers behindern. Dekorationen, die außen am Fahrzeug angebracht werden, wie zum Beispiel Rentiergeweihe an den Seitenfenstern oder eine rote Rudolph-Nase vorne am Auto, sind in der Regel unproblematisch, solange sie die Scheinwerfer und das Nummernschild nicht verdecken.

Weihnachtsdeko am und im Auto
Bild von: BMW

Es ist jedoch ratsam, solche Dekorationen vor Fahrten auf Autobahnen oder Landstraßen zu entfernen. Bei hohen Geschwindigkeiten besteht die Gefahr, dass sich die Dekorationen lösen und eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr darstellen. Sollte dies passieren, könnte der Fahrer haftbar gemacht werden.

Im Fahrzeuginneren müssen Dekorationen wie Christbaumkugeln oder andere festliche Elemente sicher befestigt sein. Dies ist im Sinne der Ladungssicherung notwendig, um zu verhindern, dass sich die Dekorationen während der Fahrt lösen oder bei einem Bremsmanöver durch das Auto geschleudert werden. Solche ungesicherten Gegenstände könnten zu einem Sicherheitsrisiko werden und im Falle eines Unfalls erheblichen Schaden verursachen. Wenn die Sicht des Fahrers durch die Dekorationen beeinträchtigt wird, droht ein Verwarnungsgeld. Auch hier gilt, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer oberste Priorität hat.

Weihnachtsdeko am und im Auto
Bild von: Pixabay

Besonders zu beachten ist das Verbot von Lichterketten und anderen Leuchtelementen im Auto. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlaubt nur die für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Beleuchtung. Blinkende Lichterketten können nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer ablenken und irritieren. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift droht ein Verwarnungsgeld, und im Falle eines Unfalls könnte der Fahrer haftbar gemacht werden. Es ist daher ratsam, auf solche Leuchtelemente im Auto zu verzichten, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.

Das bedeutet, dass Weihnachtsdekorationen am und im Auto zwar erlaubt sind, jedoch bestimmte Regeln beachtet werden müssen. Sonst droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro und im Falle eines Unfalls Ärger mit der Versicherung.