Diesel-Skandal: Unzulässige Abschalteinrichtungen auch bei BMW?
Noch nicht rechtskräftiges Urteil zu BMW X1 mit Euro-5-Diesel
Die Aufarbeitung der Diesel-Affäre ist noch nicht beendet. Das Düsseldorfer Landgericht hat nun in einem Urteil eine unzulässige Abschalteinrichtung BMW X1 mit Euro-5-Diesel gefunden und BMW verpflichtet, einen Großteil des Preises zurückzuerstatten. Darüber berichtet nun der Bayerische Rundfunk.
Bei dem fraglichen Fahrzeug handelt es sich um einen 2017 bei einer Düsseldorfer BMW-Niederlassung gekauften Gebrauchtwagen. Den genauen Typ nennt BR24.de nicht. Nach dem Bericht ist mit dem Urteil erstmals ein deutsches Gericht zu dem Schluss gekommen, dass auch BMW getrickst hat.
Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; BMW hat angekündigt, dass man Revision einlegen will. BMW geht davon aus, "dass das Urteil in zweiter Instanz keinen Bestand haben wird", so der Münchner Hersteller. Ähnliche Klagen seien in über 200 Fällen abgewiesen worden.
Der Käufer des BMW behauptete, dass in dem Fahrzeug ein sogenanntes "Thermofenster" eingebaut wäre. Die NOx-Abgasreinigung würde lediglich zwischen 17 und 33 Grad richtig funktionieren, außerhalb aber nicht oder weniger gut.
Das Abschalten der Abgasreinigung zu Zwecken des Motorschutzes oder aus Sicherheitsgründen sind nach der EU-Verordnung ausdrücklich erlaubt. Darauf (und auf die Gefahr einer Versottung des Motors) hatte sich zum Beispiel VW immer berufen. In USA seien diese Abschalteinrichtungen illegal, in Europa aber nicht. Daher hatte sich VW-Chef Müller wiederholt bei den US-Kunden entschuldigt.
Diverse Abschaltstrategien wurden im Verlauf der Diesel-Affäre enthüllt. Eine hatte zum Beispiel den Umstand genutzt, dass ein Abgastest auf dem Rollenprüfstand weniger als halbe Stunde dauert; daher wurde die Abgasreinigung nach diesem Zeitraum abgeschaltet.
Ob die diversen Abschalteinrichtungen legal sind, ist weiterhin strittig. Das Düsseldorfer Landgericht hat sich nun dafür entschieden, dass dies im konkreten Fall nicht so sei. BMW habe nicht ausreichend dargelegt, in welchem Temperaturbereich die Abgasrückführung reduziert oder deaktiviert wird. Die Ausführungen des Herstellers seien "wohl bewusst vage gehalten".
Zur Zulässigkeit der Thermofenster-Strategie könnte sich demnächst auch der Europäische Gerichtshof einschalten, so der Bericht von BR24. Ende April soll dazu die EUGH-Generalanwältin ein Gutachten vorlegen. Dabei geht es um den VW-"Skandalmotor" EA189.
Quelle: BR24.de
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