Im Streit um Entschädigungen für Fahrern von VW-Dieselmodellen hatte sich Ende Februar 2020 ein Vergleich abgezeichnet. Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatten sich auf Beträge von 1.350 und 6.257 Euro (je nach Modell und Alter des Autos) geeinigt.

Nun gibt es Neuigkeiten zum Modus der Auszahlung. Wie unter anderem der NDR berichtet, sollen die etwa 260.000 Geschädigten ab dem 5. Mai ihr Geld bekommen. Zuvor erhalten die Entschädigungsberechtigten demnächst Post von VW mit dem Hinweis auf eine Internetplattform. Dort erhalten sie ein konkretes Angebot für ihr Auto.

Durchschnittlich sollen 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises gezahlt werden. Bis zum 20. April sollen sich die Dieselkunden dann entscheiden, ob sie es annehmen. Falls der Betroffene das Angebot nicht annimmt, steht es ihm frei, in Einzelklagen mehr Geld herauszuschlagen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur bis Oktober 2020, dann verjähren die Ansprüche.

Bei der Schadensersatzklage geht es um den Wertverlust und die Fahrverbote in manchen Städten. Die Gesamtsumme der Entschädigungen beziffert der vzbv auf 830 Millionen Euro. Der 5. Mai ist dem Verband zufolge ein wichtiges Datum, weil an diesem Tag der Bundesgerichtshof über die Klage eines betroffenen Dieselkunden verhandeln will. Erwartet wird, dass sich der Gerichtshof dann auch darüber äußert, ob er Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält. Falls er eine Nutzungsentschädigung bejaht, würde sich der Entschädigungsanspruch mit jedem gefahrenen Kilometer verringern.  

Der vzbv hatte am 1. November 2018 zusammen mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage (eine Art Sammelklage, die erst 2018 eingeführt wurde) gegen VW eingereicht. Der Prozess begann jedoch erst fast ein Jahr später. Rund 430.000 Personen hatten sich als Geschädigte gemeldet. Beteiligen konnten sich Käufer von Fahrzeugen des VW-Konzerns mit einem Dieselmotor des Typs EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.

Mitte Februar waren die Vergleichsverhandlungen, die parallel zum Gerichtsverfahren liefen, zunächst gescheitert. Dann hatte man sich am 28. Februar 2020 doch noch geeinigt. Etwa fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals geht die Aufarbeitung damit in eine neue Runde. Beendet sein wird die Sache damit aber noch nicht. Es bleiben zum Beispiel die Anschuldigungen gegen einzelne Manager wie Winterkorn, Müller und Pötsch, zum Teil auch wegen möglicher Marktmanipulation: Die börsenrechtlichen Vorschriften verlangen eine sofortige Offenlegung kursrelevanter Neuigkeiten. Ob VW diese Regel im Fall der Dieselschummelei befolgt hat, ist noch nicht geklärt. Auch VW-Konzernchef Diess könnte schon früh von den Abschalteinrichtungen gewusst haben, wie die Wirtschaftswoche im Herbst berichtete.