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Ferrari sichert sich die Rechte am Namen Testarossa

Das entschied jetzt ein Gericht der EU

1991 Ferrari Testarossa
Bild von: Newspress

Was die Lizenzierung der Marke Ferrari und ihrer Produkte angeht, so schaut man in Maranello ganz genau. Einfach einen beliebige Ferrari als Spielzeugauto auf den Markt bringen? Das geht nur mit offizieller Genehmigung und Siegel der Kultmarke. Kein Wunder also, dass die Italiener oft und gerne die Gerichte bemühen. Ein Fall ging jetzt sogar bis zum Europäischen Gerichtshof.

Ferrari bleibt Inhaber des berühmten Wortzeichens "Testarossa". Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat zwei Beschlüsse des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) aufgehoben. Die Richter erklärten, dass Verkäufe gebrauchter Testarossa-Sportwagen durch autorisierte Händler, der Handel mit Originalteilen sowie die Lizenzierung von Modellautos eine ernsthafte Benutzung der Marke darstellen. Ein drohender Verfall der Eintragung ist damit abgewendet (EuG, Urteil vom 2. Juli 2025). Das berichtet die Markenrechts-Kanzlei "WBS Legal". 

Bildergalerie: 1990 Ferrari Testarossa Pininfarina Spider ‘Special Production’

Ferrari hatte sich 2007 den Namen "Testarossa" als geschützte Marke in der EU sichern lassen – für Autos, Ersatzteile, Zubehör und Spielzeugmodelle. Zwischen 1984 und 1996 hatte Ferrari etwa 7.000 Fahrzeuge dieses Typs gebaut. Danach blühte ein lebhafter Zweitmarkt, den (nicht nur) Vertragshändler von Ferrari pflegten.

Roter Kopf seit 1957

Der Name "Testarossa" bedeutet "roter Kopf" und bezieht sich auf die rot lackierten Motorteile. Er wurde erstmals 1957 für das Modell Ferrari 250 Testa Rossa verwendet.

Im Jahr 2023 beantragten zwei deutsche Unternehmer beim Markenamt der EU (EUIPO), dass der Markenschutz für "Testarossa" gelöscht wird – mit der Begründung, Ferrari habe die Marke fünf Jahre lang nicht benutzt. Das Amt stimmte zu und löschte die Marke. Ferrari legte Widerspruch ein, scheiterte aber zunächst.

Daraufhin klagte Ferrari vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Das Unternehmen argumentierte: Ferrari-Händler verkaufen weiterhin Testarossa-Fahrzeuge und jedes Auto erhält ein Echtheitszertifikat vom Hersteller. Außerdem würden Ersatzteile unter dem Markennamen verkauft. Auch Modellautos mit dem Testarossa-Namen seien offiziell lizenziert – die Marke sei also weiterhin im Gebrauch.

Originale und Lizenzierung nur von Ferrari

Bei Ersatzteilen verwies Ferrari darauf, dass viele Kunden solche Teile erst Jahre nach Produktionsende brauchen. Laut Gericht reicht es, wenn autorisierte Händler Originalteile mit der Marke vorrätig haben und entsprechend kennzeichnen. Die Tatsache, dass Ferrari diese Teile bei der Zertifizierung prüft, sei ein zusätzlicher Beleg für die Markenverwendung.

Auch bei Modellautos sah das Gericht eine rechtmäßige Nutzung: Die Modelle tragen einen Hinweis, dass sie offiziell von Ferrari lizenziert sind. Das signalisiert den Käufern, dass es sich um originale Nachbildungen aus dem Ferrari-Umfeld handelt. Damit wird die Marke sinnvoll genutzt.

Nach EU-Recht muss eine Marke zwar ernsthaft genutzt werden, aber keine ständige Serienproduktion stattfinden. Entscheidend ist, dass die Nutzung wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Fall von Luxusautos kann schon der Verkauf geprüfter Gebrauchtwagen genügen. Da Ferrari dabei aktiv eingebunden war, sah das Gericht die Voraussetzungen als erfüllt an – und hob die vorherigen Entscheidungen des Markenamts auf.