Vorsicht bei Spiegelflaggen am Blinker
Die Fanartikel dürfen keine Leuchteinheiten verdecken
Seitenblinker nicht verdecken
Deren Hersteller werben zwar mit einer technischen Freigabe, was jedoch selten erwähnt wird: Die Überzieher verdecken in der Regel die bei neueren Autos in die Außenspiegel integrierten Seitenblinker – und das ist eine Ordnungswidrigkeit. Abgesehen davon, dass hier ein Bußgeld droht, muss ein Blinker aus Sicherheitsgründen immer sichtbar sein, darf aus gutem Grund nicht verdeckt oder beklebt werden. Kein Problem stellen die Spiegelüberzieher bei Fahrzeugen dar, die den Blinker nicht im Außenspiegel integriert haben.
Sicher beflaggt
Vom neuesten Schrei in Sachen Autokorso zu althergebrachten Devotionalien: Fähnchen für die Seitenscheiben, große Flaggen für die Motorhaube, Wimpel und Fahnen im Innenraum – Fußball-Fans sind erfinderisch, wenn es darum geht, auf der Straße Farbe zu bekennen. Wer seine Freude mit Auto und Fahne öffentlich zeigen will, sollte jedoch beim Kauf der Fan-Artikel auf Einiges achten. ,Gerade bei den Halterungen gibt es große Qualitätsunterschiede. Brechen sie leicht, können schnell andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden", warnt Philip Puls vom TÜV Süd. Verletzungsgefahr droht auch, wenn die Flaggen bei Überlandfahrten oder gar auf der Autobahn am Fahrzeug belassen werden: ,Herkömmliche Auto-Flaggen halten maximal 50 Stundenkilometer aus, dann drohen Halterungen abzureißen. Also niemals mit den Flaggen raus aus der Stadt", so Puls. Spezielle Qualitätssiegel für die Orientierung beim Kauf gibt es indes nicht.
Auch interessant
Weihnachtsdeko auf Rädern: So bleibt das Auto sicher und legal
Citroen Saxo VTS: Der kleine Landstraßen-König wird 30
Ganzjahresreifen im großen Test von ACE, ARBÖ und GTÜ
Letzte Chance für Verbrenner-Macan: Porsche stockt Bestand vor Produktionsende auf
Fahren mit Anhänger: ADAC testet Stabilisierungssysteme
Range Rover SV Ultra: Spitzenmodell wird zum Konzertsaal
Offroad-Reifen fallen bei Test durch - teils sogar im Gelände