Home

News

Ratgeber

Unfall auf der Autobahn: So verhält man sich richtig

Erst Warndreieck aufstellen, dann erst Hilfe rufen

Unfall auf der Autobahn (Roland Rechtschutz, nicht weiterverwenden)

Stefan Leichsenring Stefan Leichsenring

Von: Stefan Leichsenring

5. Mär. 2020 um 19:28 Uhr

Als bevorzugte Quelle Motor1.com auf Google hinzufügen

Teilen

Auf der Autobahn ereignen sich vergleichsweise wenige Unfälle – aber wenn, dann oft mit schlimmen Folgen. So passierten 2018 nur 6,7 Prozent aller Unfälle auf der Autobahn, doch gehen 13 Prozent aller Verkehrstoten auf das Konto der Autobahnen. Auch die Zahl der Verletzten ist hoch.

Nach dem Crash drohen Folgeunfälle – vor allem, wenn man das Auto verlässt, ohne auf den Verkehr zu achten. Roland Rechtsschutz und Partner-Verkehrsanwalt Frank Preidel geben nun Tipps, wie man sich richtig verhält.

Mehr zum Thema Sicherheit:

Volvos warnen sich nun gegenseitig vor Glatteis und Unfallstellen

FCA zeigt Ideen für mehr Sicherheit durch Car-to-X-Kommunikation

Zunächst sollte man den Warnblinker anstellen und die Warnweste anzuziehen. Dann sollte man den Wagen verlassen und sich aus der Gefahrenzone begeben. Dabei sollte man den nachfolgenden Verkehr beachten und auf der Seite aussteigen, die sich näher an der Leitplanke befindet, so Preidel.

Anschließend muss das Warndreieck aufgestellt werden, am besten 150 bis 400 Meter vor der Unfallstelle. Beim Abschätzen der Entfernung kann man sich zunutze machen, dass die Begrenzungspfosten immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.

Wurden Personen verletzt, sollte man dann den Notruf wählen und Angaben zur Art der Verletzungen machen. Erst dann leistet man erste Hilfe. Gab es nur Blechschaden, sollte man die Daten mit den anderen Unfallbeteiligten austauschen und den Unfallhergang mit Fotos oder einer Skizze dokumentieren.

Wenn allerdings ein LKW mit Gefahrgut beteiligt ist, also ein Laster mit explosiven, giftigen oder entzündbaren Stoffen, sollte man zu seiner eigenen Sicherheit grundsätzlich mindestens 60 Meter Abstand zur Unfallstelle halten. Das gilt sogar dann, wenn Personen verletzt wurden. In diesem Fall dürfen nur geschulte Einsatzkräfte helfen.

Wenn man an eine Unfallstelle kommt, aber nicht selbst an dem Unfall beteiligt ist, sollte man keinesfalls zum Gaffer werden. "Denn die Bildaufnahme einer hilflosen Person stellt nach § 201a des Strafgesetzbuches eine Straftat dar, die nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann", so Preidel.

Diesen Artikel teilen

Meistgelesen

XPeng P7+ Long Range im Test: Dieser China-Stromer macht die Oberklasse nervös

XPeng P7+ Long Range im Test: Dieser China-Stromer macht die Oberklasse nervös

Royal Enfield Classic 650: Edles, streng limitiertes Sondermodell zum Geburtstag

Royal Enfield Classic 650: Edles, streng limitiertes Sondermodell zum Geburtstag

Dacia Striker: Das kostet der Günstig-Kombi und so sieht das Basismodell aus

Dacia Striker: Das kostet der Günstig-Kombi und so sieht das Basismodell aus

Porsche baut keinen elektrischen Supersportwagen, weil keine Nachfrage besteht

Porsche baut keinen elektrischen Supersportwagen, weil keine Nachfrage besteht

AKTUELLSTE ARTIKEL

Auch interessant



ADAC-Kindersitztest 2026: Zwei Modelle fallen durch



XPeng P7+ Long Range im Test: Dieser China-Stromer macht die Oberklasse nervös



ADAC untersucht Sprachassistenten moderner Fahrzeuge



Tatsächlicher Verbrauch: Honda Jazz Vollhybrid (2026) im Test



ADAC-Winterreifentest 2026: Über die Hälfte nicht empfehlenswert



Benimar Kaleo (2026): Viel Wohnmobil für unter 60.000 Euro?



Ganzjahresreifen im 2026er-Test von ACV und GTÜ