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Guckloch in der Scheibe
Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Wer dies tut, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Strafe rechnen. Wichtig für gute Sicht ist auch, dass die Scheibenwaschanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist.
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Wintermantel am Steuer
Wer sich mit Wintermantel oder Daunenjacke hinters Steuer setzt, gefährdet aufgrund des nicht optimal anliegenden Gurts seine Sicherheit. Schon bei einem Crash mit 16 km/h schneidet das quer liegende Gurtband tief in den Bauch ein. Innere Verletzungen sind möglich.
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Eingeschneite Verkehrsschilder
Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (zum Beispiel ein Stopp- oder ein ,Vorfahrt gewähren"-Schild) zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit laut ADAC beim Verstoß nicht vor Strafe.
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Schnee auf dem Autodach
Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee behindert wird.
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Motor laufenlassen
Den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen nicht im Stand laufenlassen. Wer es dennoch tut, verursacht unnötigen Lärm und Abgase. Das kann zehn Euro Bußgeld kosten. Im Stand braucht ein Motor zudem sehr lange, bis er warm wird.
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Bremsweg beachten
Mit Sommerreifen ist der Bremsweg doppelt so lang. Auch herkömmliche Ganzjahresreifen benötigen im Durchschnitt etwa eine Fahrzeuglänge mehr zum Anhalten als ein guter Winterreifen. Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs ist, wird mit 60 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, bekommt 80 Euro Bußgeld und einen Punkt.
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Räum- und Streufahrzeuge überholen
Von Überholmanövern rät der ADAC dringend ab – denn vor Räum- und Streufahrzeugen ist die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollten Autofahrer ausreichend Platz lassen. Denn die Schneeschaufel ist deutlich breiter als das Fahrzeug selbst – das wird leicht unterschätzt.
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Recht auf Winterdienst
Obwohl der Winterdienst oft Tag und Nacht im Einsatz ist, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit geräumt und gestreut sein. Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsbedingungen anpassen.
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Auto mit Saisonkennzeichen am Straßenrand abstellen
Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten fürs Abschleppen zahlen.
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Ungesichertes Wintergepäck
Bei einem Unfall kann Wintergepäck schnell gefährlich werden: Ski bohren sich in Rückenlehnen, Skistiefel treffen Köpfe, Insassen werden schwer verletzt. Ein ungesicherter Koffer mit etwa 20 Kilogramm trifft bei einem Crash mit Tempo 50 mit einer Wucht von bis zu einer Tonne auf. Deshalb sollten Dachboxen, Skiträger und Spanngurte genutzt werden. Ungesicherte Ladung wird mit einem Punkt in Flensburg und bis zu 75 Euro Strafe geahndet.
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