Ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Wer jemals ein Auto selbst zugelassen hat, kennt die teils langen Wartezeiten auf dem Amt. Doch in einigen Monaten soll das Prozedere wesentlich einfacher werden: Ab September 2023 können Autokäufer die Zulassung ihres Wagens auch bei vielen Kfz-Versicherern beantragen.

Möglich wird dieser neue Service der Kfz-Versicherer durch die heute im Bundesrat beschlossene Ausweitung der internetbasierten Zulassung: "Die Digitalisierung der Verwaltung macht damit einen echten Schritt nach vorn - und die Versicherer gehen diesen Weg gerne mit", erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Die Zulassung über den Kfz-Versicherer wird den Autokauf oder die Ummeldung nach einem Umzug für viele Menschen deutlich schneller, einfacher und unbürokratischer machen.", so Asmussen weiter.

Gänzlich neu ist die Methode nicht: Bisher konnten aber nur Privatpersonen mit dem elektronischen Personalausweis ein Auto über das Internet zulassen. Künftig können sie auch Unternehmen wie Kfz-Versicherer mit der Online-Zulassung beauftragen und sich dabei per Video-Ident-Verfahren ausweisen.

"Schon heute ist es möglich, eine Kfz-Versicherung vom Sofa aus abzuschließen. Künftig können sich Autokäufer auch den Gang zur Zulassungsstelle sparen, ohne den elektronischen Personalausweis nutzen zu müssen", so Asmussen. Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC nutzen bisher nur sieben Prozent der Deutschen die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises.

Da Autos nur zugelassen werden, wenn der Halter eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen kann, stehen die Halter nach einem Kauf oder Umzug ohnehin mit ihrem Versicherer in Kontakt. Ab September können sie dort in vielen Fällen auch die Zulassung beantragen - online oder vor Ort beim Versicherer.

Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass perspektivisch jedes zweite Auto nicht mehr vom Autokäufer persönlich, sondern von Kfz-Versicherern oder anderen Dienstleistern über das Internet zugelassen wird. Für das neue Verfahren erhalten diese bis September die Möglichkeit, über eine eigene Schnittstelle Daten mit dem Kraftfahrt-Bundesamt auszutauschen.