Tachobetrug: Jeder dritte Gebrauchtwagen-Tacho ist manipuliert
ADAC-Tipps, die wertsteigernde Betrügereien verhindern helfen
Die Corona-Beschränkungen lockern sich allmählich, die Mobilität nimmt zu und auch der Pkw-Markt kommt langsam wieder in Fahrt. Wer jetzt einen Gebrauchtwagen kaufen will, sollte den Tacho genau unter die Lupe nehmen.
Denn laut Polizei wird an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert. Der falsche Kilometerstand führt im Durchschnitt zu einer illegalen Wertsteigerung von 3.000 Euro, so der Automobilclub ADAC.
Tests des Automobilclubs haben ergeben: So gut wie kein aktueller Gebrauchtwagen ist vor Manipulationen sicher. Bei der Mehrzahl der Autos kann der Kilometerstand mit Hilfe einer Software beliebig verstellt werden – durch Anschluss eines entsprechenden Gerätes an die Diagnose-Schnittstelle, die seit etwa dem Baujahr 2000 Vorschrift ist.
Der ADAC gibt nun einige Tipps, mit denen man sich vor Tachobetrug schützen kann:
- Belege checken: Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichte, Tankbelege (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Einträge im Inspektionsheft und Ölwechsel-Aufkleber bzw. -Anhänger auf Plausibilität überprüfen. Ein Ölwechsel wird spätestens alle 30.000 Kilometer fällig.
- Bei Gebrauchtwagenhändlern: Kontakt mit dem Vorbesitzer aufnehmen (Zulassungsbescheinigung Teil II). Mit welchem Kilometerstand wurde das Fahrzeug verkauft? Weitere Vorbesitzer stehen zum Teil im Serviceheft.
- Gebrauchtwagen-Check durch den ADAC oder einen Sachverständigen durchführen lassen
- Nicht nur auf den Kilometerstand, sondern auch auf den Pflegezustand und die Betriebsbedingungen bei den Vorbesitzern achten. Ein Pkw mit wenigen Kilometern, die auf Verschleiß fördernden Kurzstrecken-Fahrten absolviert wurden, kann stärker strapaziert worden sein als ein Fahrzeug mit vielen Kilometern, die vor allem schonend auf Langstrecken gefahren wurden.
- Sich nicht auf Verkäuferangaben wie "Kilometerstand abgelesen" oder "laut Tacho" verlassen, sondern auf der schriftlichen Angabe der "tatsächlichen Laufleistung" im Kaufvertrag bestehen
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