Rund viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals und der mannigfaltigen Versuche von Autoherstellern, sich um die geltenden Diesel-Grenzwerte herumzudrücken, sieht es nun so aus, als würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Abschalteinrichtungen als illegal einstufen.

Eleanor Sharpston, die Generalanwältin des EuGH, gab nun in ihrem Schlussplädoyer an, diese Einrichtungen seien in aller Regel nicht mit europäischem Recht vereinbar, also illegal. Das meldete nun unter anderem der Tagesspiegel.

Solche Abschalteinrichtungen sind laut Sharpston nur in Ausnahmefällen legal, nämlich wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen oder um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Die Ausnahmen seien eng auszulegen, so Sharpston.

Das Votum der Generalanwältin hat zunächst keine rechtlich bindenden Auswirkungen. In der Regel folgt der EuGH jedoch dieser Stellungnahme. Das Urteil wird in etwa drei bis sechs Monaten erwartet. Werden Abschalteinrichtungen tatsächlich als illegal eingestuft, dürften zahlreiche Verfahren und möglicherweise hohe Strafzahlungen oder teure Fahrzeugrücknahmen auf die europäische Autoindustrie zukommen.

Das Verfahren angestoßen hatte eine Klage aus Frankreich, bei der es um den Schummel-Motor EA 189 von Volkswagen geht. Ein französischer Ermittlungsrichter will durch den EuGH klären lassen, wann eine nach EU-Recht verbotene Abschalteinrichtung vorliegt.

Im Jahr 2015 hatte VW zugegeben, bei Dieselautos eine Software eingebaut zu haben, die dazu führt, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Die VW-Ingenieure hatten so genannte Thermofenster einprogrammiert, so dass die NOx-Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen nicht oder nur eingeschränkt funktionierte. Auf der Straße stießen die Diesel dann zum Teil ein Vielfaches an Stickoxiden aus.

VW hatte im Laufe der Affäre wiederholt erklärt, die eingesetzten Abschalteinrichtungen seien nach US-Recht illegal, nach europäischem Recht aber erlaubt. Dabei hatte sich der Hersteller auf den Schutz des Motors berufen, der in der EU-Verordnung auch als legaler Grund für Abschalteinrichtungen genannt wird. Strittig war indes, wie weit man den Motorschutz auslegen darf. Das Kraftfahrt-Bundesamt war zu dem Schluss gekommen, dass die Ausnahme von den deutschen Herstellern exzessiv genutzt wird.