SANIFAIR: Autobahn-Toiletten vorübergehend frei zugänglich
Wegen Corona wird momentan kein Geld verlangt
Manch einer hat sich vielleicht schon einmal über die Toilettengebühr auf Raststätten entlang der Autobahn geärgert. Meistens werden 70 Cent fällig, selbst wenn man sich nur die Hände waschen möchte. Weil genau das aber nun zur Zeit der Corona-Pandemie sehr wichtig ist, setzt Betreiber SANIFAIR ein Zeichen des guten Willens: Ab sofort ist die Benutzung der Sanitäranlagen kostenfrei möglich.
Ab sofort sind die Sanitäranlagen von SANIFAIR an Autobahnraststätten frei zugänglich. Der Zugang erfolgt in der Regel über den Kindereingang, der offen steht. Entsprechende Schilder in den Anlagen weisen auf diesen Umstand hin. Diese Aktion gilt bis auf Weiteres. Mit dieser vorübergehenden Aktion übernimmt das Unternehmen seine gesellschaftliche Verantwortung bei der Eindämmung der andauernden Corona-Pandemie.
Nachweislich ist das richtige Händewaschen die sinnvollste und effektivste Lösung gegen die Infektion mit Viren. Dank handwarmem Wasser, Seifenspendern und Papierhandtüchern ist dies in den nun frei zugänglichen SANIFAIR-Anlagen an rund 330 Standorten bundesweit sichergestellt.
Um die Kunden beim Thema "Handhygiene" anzuleiten, laufen auf den Bildschirmen in den SANIFAIR-Anlagen kurze Videos mit Tipps und Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie man sich die Hände richtig wäscht. Dort, wo es aus technischen Gründen keine Bildschirme gibt, weisen Aufkleber und Aufsteller auf den Sachverhalt hin.
Apropos Fernverkehr: Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark greifen ab Montag, den 16. März 2020, 08:00 Uhr.
Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Der Bundesinnenminister bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen. Berufspendler werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.
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