Ab 2022 Pflicht in Neuwagen: Tempowarner, Alkohol-Wegfahrsperre etc.
Künftig werden Sie bei Temposünden gewarnt und können alkoholisiert nicht mehr fahren
Ab Mitte 2022 müssen alle Neuwagen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, mit einer Alkohol-Wegfahrsperre, einem Tempowarner und weiteren Sicherheitssystemen ausgestattet sein. Das hat nun der Europäische Rat beschlossen, nachdem sich schon im Frühjahr 2019 EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich geeinigt hatten.
Die neuen EU-Vorschriften sollen helfen, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten erheblich zu verringern. Zehn Jahre nach dem Erlass der Vorgängerverordnung kümmert sich die neue Vorschrift zur Fahrzeugsicherheit erstmals auch um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern ein.
Nach den neuen Vorschriften müssen alle Pkw mit den folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein:
- Intelligent Speed Assistance (intelligenter Geschwindigkeitsassistent, warnt bei Überschreiten des Tempolimits)
- Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre (verhindert das Anspringen des Motors, wenn der Fahrer alkoholisiert ist)
- Müdigkeitserkennung (schon heute in vielen Autos serienmäßig vorhanden)
- fortgeschrittene Ablenkungserkennung (gemeint sind wohl kamerabasierte Systeme, wie sie Volvo vorgestellt hat)
- Notbremslichter
- Antikollisionssystem fürs Rückwärtsfahren
- Unfalldatenspeicher (speichert Fahrdaten wie die Black Box von Flugzeugen)
- präzises Reifendrucküberwachungssystem
- Notbremssystem
- Spurhalteassistent
- erweiterte Kopfaufprall-Schutzbereiche für Fußgänger und Radfahrer
Zusätzlich müssen Lkws und Busse so gebaut sein, dass der Tote Winkel erheblich verkleinert wird. Sie müssen auch mit modernen Systemen ausgerüstet sein, die sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs aufhaltende Fußgänger und Radfahrer entdecken. Die Kommission soll die Liste von Pflichtsysteme aktualisieren, um künftigen technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Die Verordnung wird dreißig Monate nach ihrem Inkrafttreten angewendet. Einige Systeme werden erst etwas später Pflicht, damit die Fahrzeughersteller ihre Produktion anpassen können.
Quelle: Website des Europäischen Rates
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