So wird der Christbaum nicht zum Gefahrgut
ADAC-Tipps für den sicheren Transport mit dem Auto
- Der Baum darf weder vorne noch seitlich über das Auto hinausstehen. Ragt er mehr als einen Meter über das Autoheck hinaus, muss ein rotes Tuch am Stammende angebracht sein.
- Den Baum auf dem Autodach mit dem Trägersystem fest verzurren, sonst kann eine Geldbuße wegen "mangelhaft gesicherter Ladung" fällig sein.
- Weihnachtsbäume dürfen die Sicht beim Fahren nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für im Inneren des Wagens mitgeführte Bäume.
- Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden.
Kein blinkendes Bäumchen im Auto
Autofahrer sollten diese Ratschläge auch dann beherzigen, wenn der Transportweg nur kurz ist. Verzichten sollten sie hingegen auf ein im Auto installiertes Bäumchen mit bunten Lichtern. Eine derartig leuchtende Weihnachtsdekoration ist verboten, gleichgültig, ob sie auf dem Armaturenbrett oder auf der Hutablage angebracht ist. Der Grund: Die Sicht des Fahrers wird durch den Weihnachtsschmuck unzulässig eingeschränkt. Außerdem kann nachts der Glitzer im Wageninneren den Gegenverkehr irritieren.
(pk)
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