Ab 7. Februar sind Tagfahrleuchten Pflicht. Muss man sein altes Fahrzeug nun umrüsten? Für wen gilt die Pflicht eigentlich? Und was muss man beim nachträglichen Einbau beachten? Der TÜV Süd gibt Antworten auf diese Fragen.

Neue Baureihen müssen Tagfahrlichter haben
Besitzer eines älteren oder aktuellen Modells können aufatmen. Wie der TÜV Süd erklärt, gilt der Stichtag nur für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten. Auch nach dem 7. Februar gekaufte Neufahrzeuge müssen nicht mit den Tagfahrleuchten ausgestattet sein – es sei denn, es handelt sich um neue Modelle, die erst ab diesem Zeitpunkt zu den Händlern in den Verkauf gehen. Kauft man also nach dem 7. Februar beispielsweise einen aktuellen Golf VI, muss dieser noch keine Tagfahrleuchten haben. Beim Nachfolger Golf VII werden sie jedoch Pflicht sein. Ab 7. August 2012 greift dieselbe Regelung dann auch für Lkw.

Sehen und gesehen werden
Der Grund für die Einführung des Tagfahrlichts ist denkbar einfach: Er lautet ,sehen und gesehen werden". Das Fahrzeug wird besser erkannt, insbesondere bei wechselnden Lichtverhältnissen. Die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer kann besser eingeschätzt werden. Der TÜV sieht darin wichtige Voraussetzungen für sicheres Agieren und schnelle Reaktionen am Steuer und begrüßt die neue Regelung. ,Die Tagfahrleuchten sind ein einfacher und relativ kostengünstiger Ansatz für besseres Erkennen und sorgen für mehr Sicherheit", so Frank Benz, Experte von TÜV Süd Auto Service.

Tagfahrlichter nachrüsten sinnvoll
Auch wenn alte Fahrzeuge und Baureihen nicht umgerüstet werden müssen, erachtet der Technische Überwachungsverein es als sinnvoll. Doch aufgepasst: Fehlen die erforderlichen Prüfzeichen, kann die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erlöschen. Nachrüstpakete müssen das ECE-Kennzeichen tragen: ein ,E" plus der entsprechenden Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol sowie der Kennung ,RL". ,Ist der Bausatz nicht zugelassen, ist die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erloschen", so Frank Benz. Ebenfalls sei es nicht erlaubt, zugelassene Scheinwerfer zu öffnen und mit weiteren Leuchten auszurüsten. Benz empfiehlt Tagfahrleuchten-Bausätze namhafter Hersteller, die als Erstausrüster bei der Fahrzeugherstellung häufig auch über die meiste Expertise verfügen.

Achtung beim Einbau
Der TÜV warnt vor einem nicht fachgerechten Einbau von Zubehör-Leuchten, da es einen Kurzschluss im Bordnetz geben könne: ,Wer nachrüsten möchte, sollte bei der Auswahl der Teile große Sorgfalt walten lassen – und den Einbau an sich am besten einer Fachwerkstatt übergeben", empfiehlt Frank Benz. Grundsätzlich gelte: Die Nachrüstung muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Vorgeschrieben sei allerdings die Funktionsweise: Startet man das Auto, muss sich das Tagfahrlicht einschalten. Macht man das Abblendlicht an, müssen das Tagfahrleuchten automatisch ausgehen.

Verbraucht das Auto mit den Leuchten mehr?
Bekannt ist: Durch eingeschaltetes Licht erhöht sich der Spritverbrauch. Der TÜV gibt für Standardbeleuchtung einen zusätzlichen Konsum von 0,1 bis 0,2 Liter je 100 Kilometer an, der von Tagfahrleuchten betrage aufgrund des geringen Strombedarfs nur 20 bis 30 Prozent von dem des Abblendlichts. Kommt LED-Technik zum Einsatz, seien es sogar nur 10 Prozent. Zudem seien LEDs langlebiger.

Bildergalerie: Tagfahrleuchten-Pflicht