Der TÜV Thüringen weist darauf hin, dass ein Schneechaos wie im Dezember 2010 kein Grund ist, die Hauptuntersuchung (HU) zu schwänzen. Genau dies taten einige Fahrzeughalter, die eine braune Plakette am Kennzeichen hatten. Eine Gnadenfrist gebe es jedoch nicht, betont der Überwachungsverein. Er rät denjenigen, die noch keinen Prüftermin haben, diesen schleunigst nachzuholen. ,Bei Überschreitung der Prüffristen für die Hauptuntersuchung drohen Bußgelder und Punkte", so Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Außer bei TÜV-Stellen können Fahrzeuge auch bei der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) oder dem Dekra (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vorgeführt werden.

Strafen bei Überschreitung der HU-Prüffrist
Der Bußgeldkatalog sieht bei einer Fristüberschreitung von bis zu zwei Monaten bereits bis zu 15 Euro vor. Für zwei bis vier Monate schreibt der Gesetzgeber ein Bußgeld bis zu 25 Euro vor, für vier bis acht Monate bis zu 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg, ab acht Monaten sind es bis zu 75 Euro sowie zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Nachzügler mit einer braunen Plakette bekommen 2011 auch nur die grüne Plakette, die dann bis 2012 gültig ist. Die Zweijahresfrist der neuen Plakette beginnt generell mit dem Fälligkeitsmonat der letzten HU.

Prüfplakette feiert 50. Geburtstag
2011 feiert die bekannte Prüfplakette 50-jähriges Jubiläum. Sie wurde am 1. Januar 1961 eingeführt. Vorher wurden Auto- und Motorradfahrer umständlich per Post zur HU ,eingeladen". Seit 1980 wiederholt sich der Farbenwechsel ,Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün, Orange" alle sechs Jahre.

Bildergalerie: Strafe für HU-Schwänzer