Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) klärt über Verhaltensweisen auf der Autobahn auf. So lassen sich Bußgelder und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden:
1. Am Stau vorbei über den Standstreifen auf die nächste Ausfahrt zu fahren, verstößt sowohl gegen § 5 Abs. 1 StVO (,Es ist links zu überholen"), als auch gegen § 2 Abs. 1 StVO (,Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn").
2. Das Ausscheren nach links, um einem einfädelndem Fahrzeug Platz zu machen, sollte nur durchgeführt werden, wenn der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Es besteht keine Pflicht, Platz zu machen, so die DVW. Nach § 18 Abs. 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Ist keine Lücke im fließenden Verkehr frei, muss das auffahrende Fahrzeug warten.
3. Der Grund für einen Stau könnte ein Unfall sein. Damit Rettungskräfte schnell zur Unfallstelle kommen können, muss nach § 11 Abs. 2 StVO eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei zwei Fahrstreifen in der Mitte der Spuren, bei drei Fahrstreifen zwischen der linken und mittleren.
4. Dauerlinksfahrer dürfen nicht rechts überholt werden. § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt eindeutig vor, dass nur links überholt werden darf. Ausnahmen dürfen nur bei stehendem und langsamem Verkehr gemacht werden (§ 7 Abs. 2a StVO). Was langsamer Verkehr ist, wird allerdings vom Gesetzgeber nicht definiert. Dies übernahm die Rechtsprechung: Laut einem BGH-Urteil von 1968 heißt es, dass die Fahrzeuge rechts die links stehenden Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h passieren dürfen. Fährt eine Kolonne auf der linken Seite maximal 60 km/h, darf man rechts mit maximal 20 km/h Geschwindigkeitsüberschuss überholen. Voraussetzung ist allerdings, dass auf allen Spuren Kolonnenverkehr herrscht. Einzelne Autos dürfen rechts generell keine Kolonne überholen.
5. Wer glaubt, dass man auf Autobahnen mindestens 60 km/h fahren muss, irrt. § 18, Abs. 1 StVO schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt.
Gelassen bleiben
Des Weiteren rät die DVW, gelassen zu bleiben, wenn andere Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen. Andere durch Ausbremsen oder Schneiden maßregeln, ist tabu. Außerdem gilt: Immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren und genügend Sicherheitsabstand wahren. Die Missachtung dieser beiden Punkte war laut DVW die Hauptursache der im Jahr 2009 polizeilich erfasste Autobahnunfälle. 18.394 dieser Vorkommnisse zählte das Statistische Bundesamt, 475 Menschen kamen dabei ums Leben.
1. Am Stau vorbei über den Standstreifen auf die nächste Ausfahrt zu fahren, verstößt sowohl gegen § 5 Abs. 1 StVO (,Es ist links zu überholen"), als auch gegen § 2 Abs. 1 StVO (,Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn").
2. Das Ausscheren nach links, um einem einfädelndem Fahrzeug Platz zu machen, sollte nur durchgeführt werden, wenn der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Es besteht keine Pflicht, Platz zu machen, so die DVW. Nach § 18 Abs. 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Ist keine Lücke im fließenden Verkehr frei, muss das auffahrende Fahrzeug warten.
3. Der Grund für einen Stau könnte ein Unfall sein. Damit Rettungskräfte schnell zur Unfallstelle kommen können, muss nach § 11 Abs. 2 StVO eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei zwei Fahrstreifen in der Mitte der Spuren, bei drei Fahrstreifen zwischen der linken und mittleren.
4. Dauerlinksfahrer dürfen nicht rechts überholt werden. § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt eindeutig vor, dass nur links überholt werden darf. Ausnahmen dürfen nur bei stehendem und langsamem Verkehr gemacht werden (§ 7 Abs. 2a StVO). Was langsamer Verkehr ist, wird allerdings vom Gesetzgeber nicht definiert. Dies übernahm die Rechtsprechung: Laut einem BGH-Urteil von 1968 heißt es, dass die Fahrzeuge rechts die links stehenden Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h passieren dürfen. Fährt eine Kolonne auf der linken Seite maximal 60 km/h, darf man rechts mit maximal 20 km/h Geschwindigkeitsüberschuss überholen. Voraussetzung ist allerdings, dass auf allen Spuren Kolonnenverkehr herrscht. Einzelne Autos dürfen rechts generell keine Kolonne überholen.
5. Wer glaubt, dass man auf Autobahnen mindestens 60 km/h fahren muss, irrt. § 18, Abs. 1 StVO schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt.
Gelassen bleiben
Des Weiteren rät die DVW, gelassen zu bleiben, wenn andere Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen. Andere durch Ausbremsen oder Schneiden maßregeln, ist tabu. Außerdem gilt: Immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren und genügend Sicherheitsabstand wahren. Die Missachtung dieser beiden Punkte war laut DVW die Hauptursache der im Jahr 2009 polizeilich erfasste Autobahnunfälle. 18.394 dieser Vorkommnisse zählte das Statistische Bundesamt, 475 Menschen kamen dabei ums Leben.