Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat seit Juli 2019 verschiedene Nachrüstsysteme zur Senkung der Stickoxidemissionen genehmigt. Damit können Euro-4- und Euro-5-Diesel so nachgerüstet werden, so dass die Autos von den mancherorts verhängten Verkehrsverboten nicht mehr betroffen sind.

Das KBA veröffentlicht nun auf seiner Internetseite alle erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen, darunter auch für Pkw. Verzeichnet sind derzeit dort Nachrüstungen von drei Herstellern: Baumot, Dr. Pley und Oberland-Mangold.

Auf der KBA-Internetseite kann man auch eine Excel-Liste herunterladen, in der alle nachrüstbaren Fahrzeuge genannt sind und welche Nachrüstsätze für sie in Frage kommen. Hier finden sich bisher nur die Hersteller Audi, BMW, Daimler, Seat, VW und Volvo. Dabei fällt auf, dass etliche Modelle, die laut Automobilclub ACE nachrüstbar sind, nicht auftauchen, darunter auch VW Polo, Golf und Tiguan. Derzeit sind laut KBA-Liste nur die VW-Modelle Sharan und Crafter nachrüstbar.  

Einige Fahrzeughersteller haben Privatleuten eine Kostenübernahme in Höhe von bis zu 3.000 Euro für zugesagt. Informationen dazu können bei den jeweiligen Fahrzeugherstellern erfragt werden, so das KBA.

"Neben neuen, emissionsärmeren Fahrzeugen und emissionsmindernden Software-Lösungen, bieten Hardware-Nachrüstungen eine weitere Möglichkeit, den im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Emissionswert von 270 Milligramm NOx pro Kilometer im realen Fahrbetrieb zu unterschreiten", erklärt KBA-Präsident Richard Damm. "Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug umrüsten lassen, leisten nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität, sie erhalten in besonders belasteten Regionen ihre Mobilität", so Damm weiter.

Rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Nachrüstsystemen ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie legt für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 Anforderungen an die Stickoxid-Minderungssysteme fest. Fahrzeuge, die über ein solches Stickoxid-Minderungssystem verfügen, sind von Verkehrsverboten ausgenommen, so das KBA.