Der Bundesrat hat am heutigen Freitag (17. Mai) der Verordnung über Elektro-Tretroller (E-Scooter) zugestimmt. Allerdings mit Änderungen. Vor allem sollen auch die langsameren Gefährte auf dem Radweg fahren, nicht auf dem Gehweg und das Mindestalter soll unabhängig von der Maximalgeschwindigkeit 14 Jahre betragen. Wir erklären, was künftig erlaubt ist und was nicht.
Elektro-Tretroller sind besonders für kurze Strecken in der Stadt gedacht. Während man damit zum Beispiel in Österreich, Schweiz, Frankreich und Belgien schon herumfahren darf, war das in Deutschland bisher verboten. Nur wenige Hersteller (wie BMW und Metz) haben eine Sondergenehmigung. Ändern soll sich das mit der "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung" (eKFV), der nun der Bundesrat mit Änderungen zugestimmt hat. Die Änderungen müssen nun wiederum von der Regierung abgenickt werden. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte, dass die E-Kick-Scooter dann ab Sommer für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die Bestimmungen dazu lauten:
- kein Führerschein nötig
- keine Helmpflicht
- Versicherungspflicht für das Fahrzeug
- Versicherungsaufkleber statt Versicherungskennzeichen
- Mindestalter 14 Jahre
- Maximalgeschwindigkeit: 20 km/h
- Fahren auf dem Radweg (falls nicht vorhanden: Straße)
Hoverboards und sonstige Elektro-Kleinstfahrzeuge ohne Haltestange sollen nach dem Beschluss des Bundesrats keine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Fahrzeuge vorgestellt haben bisher zum Beispiel BMW (X2City), Seat (eXS Powered by Segway) und Ford (Spin), aber auch der Fotoblitz-Hersteller Metz (Metz Moover) und diverse Start-ups wie Scrooser oder Egret. Bei Autos und Fahrrädern ist Sharing bereits gang und gäbe, sobald die eKFV verabschiedet ist, dürfte sich dieses Geschäftsmodell schnell auch bei Elektro-Tretrollern etablieren. Daimler zum Beispiel möchte über sein Tochterunternehmen MyTaxi in das Geschäft einsteigen.
Quellen: Website des Bundesrats, Information der Bundesregierung, Verordnungsentwurf