Das ändert sich 2020 im Straßenverkehr
Neue Regeln und Gesetze für Verkehrsteilnehmer
Das Jahr 2020 wartet mit vielen Änderungen im Bereich Verkehr und Mobilität auf. Auch wenn das Bundesklimaschutzgesetz bereits im November auf den Weg gebracht wurde, stehen noch verkehrsrechtliche Änderungen für Verkehrsteilnehmende aus. Aus diesem Grund ist ein Gesamtüberblick über alle Gesetze, die Änderungen zur Folge haben, schwierig. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert aber schon einmal über die wichtigsten feststehenden Änderungen im Straßenverkehr für das Jahr 2020.
So wird zum Beispiel ein Abbiegeassistent für Lkw zur Pflicht: Neue Lang-Lkw, bestehend aus Zugfahrzeug mit Anhänger, müssen ab dem 1. Juli 2020 mit einem Abbiegeassistenten sowie blinkenden Seitenspiegeln ausgestattet sein. Ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht auch für Bestandsfahrzeuge. So sollen schwere Unfälle vermieden und alle Verkehrsteilnehmenden besser geschützt werden.
Auch im kommenden Jahr müssen sich Millionen von Autofahrern auf neue Typklassen einstellen. Die Typklassen in der Kfz-Versicherung ändern sich für mehr als elf Millionen Fahrzeugbesitzer. Rund 4,6 Millionen profitieren von besseren Typklassen, für knapp 6,5 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen. Grundsätzlich gilt: Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus.
Interessant wird es künftig für Jugendliche, die motorisiert unterwegs sein möchten: Man kann den Moped-Führerschein bald früher machen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, das Mindestalter für die Klasse AM von 16 auf 15 Jahre herabzusetzen.
2020 werden weitere Dieselfahrverbote folgen. Der zu hohen Feinstaubkonzentration in vielen urbanen Gebieten begegnen manche Städte mit dem Ausrufen eines Feinstaubalarms.
Die Vignetten in Österreich werden teurer: Der Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt nun 91,10 Euro, für das Zwei-Monat-Pickerl sind 27,40 Euro fällig und die Zehn-Tages-Vignette kostet 9,40 Euro. Motorradfahrer bezahlen 36,20 Euro; 13,70 und 5,40 Euro. Neu ist aber auch, dass es ab Mitte Dezember 2019 Befreiungen von der Mautpflicht gibt. Betroffen sind Regionen nahe der deutschen Grenze wie Kufstein oder Salzburg.
Derzeit noch nicht final beschlossen sind die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, die Anhebung der Pendlerpauschale sowie höhere Bußgelder, beispielsweise für das Parken in zweiter Reihe. Diese und weitere wichtige Änderungen sind noch im politischen Entscheidungsprozess. Für einige erwartet der ACE abschließende Entscheidungen noch vor Weihnachten.
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