Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von Ortschaften
21 - 25 km/h: 1 Punkt, 80 Euro
26 - 30 km/h: 3 Punkte, 100 Euro
31 - 40 km/h: 3 Punkte, 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot
41 - 50 km/h: 4 Punkte, 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 4 Punkte, 280 Euro, 2 Monate Fahrverbot
61 - 70 km/h: 4 Punkte, 480 Euro, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 4 Punkte, 680 Euro, 3 Monate Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb von Ortschaften
21 - 25 km/h: 1 Punkt, 70 Euro
26 - 30 km/h: 3 Punkte, 80 Euro
31 - 40 km/h: 3 Punkte, 120 Euro
41 - 50 km/h: 3 Punkte, 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 4 Punkte, 240 Euro, 1 Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h: 4 Punkte, 440 Euro, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 4 Punkte, 600 Euro, 3 Monate Fahrverbot
Abstand
Wer den halben Tachowert als Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht
einhält, muss ...
... bei mehr als 80 km/h mit 75 bis 320 Euro Geldstrafe, 1 bis 4 Punkten und bis zu 3 Monaten Fahrverbot rechnen
... bei mehr als 130 km/h mit 100 bis 400 Euro Geldstrafe, 2 bis 4 Punkten und bis zu 3 Monaten Fahrverbot rechnen
Beleidigung
Beleidigungen zählen als Straftat und werden meist mit Geldstrafen in Höhe von 10 bis 30 Tagessätzen geahndet. Je gravierender die Beleidigung, desto teurer wird es. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann schnell in die Tausende gehen.
Rechts überholen
Außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 Euro und 3 Punkte
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 30 Euro
Notorische Linksfahrer
Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen: 80 Euro und 1 Punkt
Rotlichtverstöße/Grüner Pfeil
Rotlichtverstöße Ampel bei "Rot" überfahren: 90 Euro und 3 Punkte
Ampel bei schon länger als eine Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren: 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Grüner Pfeil Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten: 70 Euro und 3 Punkte
Alkoholfahrt
ab 0,3 Promille Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Verursachung eines Unfalls: 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre), Entzug der Fahrerlaubnis
ab 0,5 Promille Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit: bis 3.000 Euro, 4 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot
Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Verursachung eines Unfalls: 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre), Entzug der Fahrerlaubnis
ab 1,1 Promille 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre), Entzug der Fahrerlaubnis
Unerlaubte Nutzung des Seitenstreifens
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen nutzen: 75 Euro und 2 Punkte
Handynutzung während der Fahrt
Nutzung eines Handys durch den Fahrer: 40 Euro und 1 Punkt
Verstoß gegen die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung: 40 Euro und 1 Punkt
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 30 Euro (auch in Bussen gilt Anschnallpflicht, wenn Gurte vorhanden sind. Hier haftet der Fahrgast)
Fristüberschreitung der Hauptuntersuchung
Fristüberschreitung 2 bis 4 Monate: 15 Euro
4 bis 8 Monate: 25 Euro
mehr als 8 Monate: 40 Euro und 2 Punkte
Falsche oder fehlende Umweltplakette
40 Euro und 1 Punkt
Fahrzeugmängel
Auto mit abgefahrenen Reifen (gesetzliche Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter): 50 Euro und 3 Punkte
Auto in mangelhaftem Zustand: 90 Euro und 3 Punkte
Fahrerflucht
Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden: 5 Punkte, zuzüglich Geld- oder Freiheitsstrafe
Sonstige Fälle: 7 Punkte, zuzüglich Geld- oder Freiheitsstrafe
Hinweis: Ein Zettel als Benachrichtigung für den geschädigten Fahrzeughalter reicht nicht aus und zählt als Fahrerflucht. Bei Nichterscheinen des Geschädigten ist eine Benachrichtigung der Polizei Pflicht. Diese informiert dann den Fahrzeughalter
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Glatteis: 40 Euro
Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Glatteis plus Behinderung des Verkehrs: 80 Euro und 1 Punkt
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