Bußgelder: Verbraucherschützer warnen vor aktueller Betrugswelle
Kriminelle verschicken derzeit gefälschte Bußgeldbescheide per E-Mail und fordern schnelle Überweisung
Autofahrer aufgepasst! Aktuell rollt eine neue Betrugswelle durch Deutschland, vor der die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eindringlich warnt. Unter dem offiziell klingenden Betreff "Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland" verschicken Kriminelle derzeit gefälschte E-Mails und geben vor, im Auftrag eines offiziellen Bundesportals zu handeln.
In den Nachrichten wird behauptet, dass eine Bußgeldforderung wegen eines angeblichen Geschwindigkeitsverstoßes und ignorierter Mahnungen bereits angestiegen sei. Die Täter versuchen dabei gezielt, die Unsicherheit von Verkehrsteilnehmern auszunutzen. Um das angebliche Geld einzufordern, verlinken die Betrüger auf gefälschte Websites.
Künstlicher Zeitdruck und erfundene Rabatte
"Deutsche Behörden verschicken Bußgeldbescheide niemals per E-Mail, sondern ausschließlich per Post", erklärt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de. Ein zentrales Element der Betrugsstrategie ist das gezielte Erzeugen von Stress. Denn in den E-Mails setzen die Absender eine extrem kurze Frist von lediglich 24 Stunden.
Bildergalerie: Polizeiautos in Deutschland
Um eine schnelle Überweisung zu provozieren, locken die Kriminellen mit einem angeblichen Rabatt bei sofortiger Begleichung der Summe, während bei Nichtzahlung mit weiteren Aufschlägen gedroht wird. Gesetzlich ist ein solches Vorgehen jedoch völlig ausgeschlossen. "Willkürliche Aufschläge oder gar 24-Stunden-Express-Rabatte, wie in den gefälschten E-Mails suggeriert, existieren im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht nicht", stellt die Anwältin klar.
So lassen sich die Fälschungen leicht erkennen
Neben dem knappen Zeitfenster entlarven noch weitere Details die gefälschten Nachrichten. Denn typisch für die Phishing-Welle sind außerdem noch unprofessionelle Absenderadressen, die anonyme Anrede mit "sehr geehrter Nutzer" sowie der dringende Aufruf, das Geld über eine verlinkte Internetseite zu zahlen.
Bei echten behördlichen Schreiben verhält sich dies grundlegend anders: "Amtliche Bescheide enthalten sämtliche Zahlungsdaten direkt im Text, sodass der Betrag per Überweisung unter Angabe des Aktenzeichens an eine offizielle Bankverbindung gezahlt werden kann", weiß Melanie Leier.
Das richtige Verhalten bei gefälschten Bußgeldbescheiden
Empfänger einer solchen Nachricht sollten keinesfalls antworten, auf verlinkte Seiten klicken oder Zahlungen leisten. Wer unsicher ist, ob tatsächlich eine Forderung vorliegt, sollte direkt mit der jeweiligen Behörde Kontakt aufnehmen. Wichtig ist dabei, keinesfalls Kontaktdaten oder Webadressen aus der verdächtigen E-Mail zu nutzen.
Ein echter behördlicher Bußgeldbescheid stammt immer von einer örtlichen oder zentralen Bußgeldstelle beziehungsweise Verwaltungsbehörde der Bundesländer. "Neben der ausschließlichen Zustellung per Post enthält das Schreiben die vollständigen persönlichen Daten des Empfängers sowie Angaben zum Verstoß – darunter das Kfz-Kennzeichen, der genaue Tatort, die Tatzeit und Hinweise auf Beweismittel wie ein Messbild oder Messdaten", erklärt die Anwältin.
Zudem weist ein amtlicher Bescheid stets ein konkretes Aktenzeichen, die offizielle Bankverbindung der Behörde und eine formelle Rechtsbehelfsbelehrung mit der gesetzlichen zweiwöchigen Einspruchsfrist auf. Wer diese Hinweise beachtet, kann gefälschte Knöllchen schnell durchschauen und schützt sich wirksam vor der aktuellen Abzock-Masche.
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