Schutz gegen Tachomanipulation
ADAC: Ab 2017 muss der Kilometer-Anzeiger geschützt sein
Selbst bei den neuesten Autos haben Betrüger noch leichtes Spiel: Wer sich auskennt und die passende Technik parat hat, kann innerhalb weniger Minuten die Kilometerlaufleistung eines Fahrzeugs auf einen gewünschten Stand zurückdrehen. Ab dem 1. September 2017 soll sich das ändern. Ab dann müssen Neuwagen nämlich durch eine neue technische Lösung geschützt werden.
Bislang gibt es laut dem Automobilclub ADAC kein Auto auf dem Markt, bei dem sich der Tachostand nicht manipulieren ließe. So wird nach Ermittlungen der Polizei aktuell bei einem Drittel der Gebrauchtwagen in Deutschland der Kilometerstand nach unten frisiert – jährlich rund zwei Millionen Fahrzeuge. Dieser Betrug führt im Durchschnitt zu einem um 3.000 Euro höheren Preis beim Verkauf eines Pkw. Der Schaden durch Tachobetrug beläuft sich jedes Jahr also auf etwa sechs Milliarden Euro.
Jetzt wird eine langjährige Forderung des Automobilclubs ADAC Realität. Und zwar im Rahmen der neuen und noch nicht näher erläuterten EG-Typgenehmigung 2017/1151. So sollen Verbraucher mit einer fest und ab Werk verbauten Technik besser geschützt werden. Dieser Schutz könnte nach Meinung des ADAC von neutraler Stelle bestätigt werden, wie etwa per Common-Criteria-Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn. Bis diese betrugssicheren Autos allerdings auf dem Gebrauchtwagenmarkt landen, werden noch ein paar Jahre vergehen.
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