Was tun, wenn die rote Ampel nicht grün wird?
Der ADAC erklärt, wann das Fahren trotz Dauer-Rot rechtsmäßig ist
Die Verkehrsampel ist rot und bleibt es auch. Selbst nach einigen Minuten kommt immer noch kein grünes Licht. Was tun? Über die rote Ampel fahren oder weiterhin warten? Der ADAC erklärt, wann das Fahren trotz Dauer-Rot rechtens und was dabei zu beachten ist.
Zwei Schaltphasen abwarten
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm kann bei einer Ampel auf Dauer-Rot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht wesentlich länger als drei Minuten ununterbrochen leuchtet. Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung dann trotzdem überquert werden. Was allerdings angemessen ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen. Daher empfiehlt es sich, eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten einzuhalten beziehungsweise mindestens zwei ,normale" Schaltphasen abzuwarten.
Vorsicht geboten
Wer in einem derartigen Fall in die Kreuzung einfährt, der muss besonders vorsichtig sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld auferlegt. Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Bei diesen Ampelanlagen kann es manchmal vorkommen, dass die in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen kleine Motorroller mangels Masse nicht erkennen und die Ampel daher nicht auf Grün umschaltet. Hier darf man dann entsprechend der oben beschriebenen Regeln auch bei Rot fahren.
Blinkendes gelbes Licht
Bei einem echten Defekt sind moderne Ampelanlagen so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht blinkt. In diesen Fällen gelten an Kreuzungen die vorhandene Beschilderung oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt ansonsten bleibt es beim Grundsatz ,rechts vor links".
Zwei Schaltphasen abwarten
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm kann bei einer Ampel auf Dauer-Rot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht wesentlich länger als drei Minuten ununterbrochen leuchtet. Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung dann trotzdem überquert werden. Was allerdings angemessen ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen. Daher empfiehlt es sich, eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten einzuhalten beziehungsweise mindestens zwei ,normale" Schaltphasen abzuwarten.
Vorsicht geboten
Wer in einem derartigen Fall in die Kreuzung einfährt, der muss besonders vorsichtig sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld auferlegt. Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Bei diesen Ampelanlagen kann es manchmal vorkommen, dass die in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen kleine Motorroller mangels Masse nicht erkennen und die Ampel daher nicht auf Grün umschaltet. Hier darf man dann entsprechend der oben beschriebenen Regeln auch bei Rot fahren.
Blinkendes gelbes Licht
Bei einem echten Defekt sind moderne Ampelanlagen so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht blinkt. In diesen Fällen gelten an Kreuzungen die vorhandene Beschilderung oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt ansonsten bleibt es beim Grundsatz ,rechts vor links".
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