Bei den jüngsten Hochwasserkatastrophen haben zahlreiche Autos Schaden genommen. Doch nicht jedes muss gleich aufgegeben werden. Darauf weist jetzt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hin. Er empfiehlt Betroffenen, in jedem Fall den Rat eines Kfz-Meisterbetriebs einzuholen.

Auf keinen Fall starten
Ganz wichtig sei überlegtes Handeln, um den Schaden nicht noch größer zu machen. Keinesfalls sollte versucht werden einen Motor zu starten, der zuvor unter Wasser stand. Ist Wasser in die Zylinder oder die Ölwanne eingedrungen, könnte er dabei durch den so genannten Wasserschlag beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt, besteht die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt ist. Dann wäre ein Kolbenfresser oder Kurbelwellenschaden zu befürchten. Schon das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder Elektronik verursachen. Daher sollte die Batterie so bald wie möglich abklemmt werden. Am besten lässt man das Auto in eine Fachwerkstatt schleppen. Der Meister wird dort untersuchen, ob sich eine Trockenlegung lohnt. Je nach Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser kann dies durchaus der Fall sein. Auch Wasserschäden im Innenraum können beseitigt werden.

Was geht noch?
Auf der Flucht vor oder durch das Wasser fragen sich Autofahrer oft: Welche Wassertiefe kann ein Auto eigentlich durchqueren? Bis zur Höhe der Radnaben ist es meist unproblematisch. Die Betriebsanleitungen nennen manchmal die zulässige Wattiefe. Diese ist bei SUVs und geländegängigen Fahrzeugen naturgemäß größer als bei einem tiefer liegenden Sportwagen.

Motor unter Wasser?
Kritisch wird eine Fahrt im Wasser stets, wenn der Motor ganz oder teilweise unter die Wasseroberfläche gelangt. Dies kann zu Rissen im Motorblock oder Zylinderkopf führen oder es kann Wasser angesaugt werden, was wiederum zum Wasserschlag führt. In jedem Fall sollten überschwemmte Straßen nicht zu schnell durchquert werden. Denn in den Motorraum gelangendes Wasser kann Zündaussetzungen und den Motorstillstand nach sich ziehen. Dann heißt es wie bei überschwemmten Autos: Abschleppdienst oder Werkstatt anrufen.

Kasko deckt den Schaden ab
Viele Fachbetriebe sind auch bei der Abwicklung von Versicherungsschäden behilflich. Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Hochwasser. Doch grobe Fahrlässigkeit ist mitunter ausgeschlossen. Und die kann die Versicherung unterstellen, wenn das Auto trotz Flutgefahr auf einem hochwassergefährdeten Parkplatz gestanden hat.