Arbeitsstelle
Auch das Baustellenschild wurde modernisiert: Der bisher dort Arbeitende hatte noch eine Schiebermütze auf. Sein moderner Kollege ist eher schlechter dran: Er trägt keine Kopfbedeckung mehr und sein Schutthaufen ist größer. Arbeitstechnisch gibt es ebenfalls keinen Fortschritt: Noch immer wird mit der Schaufel gearbeitet.
Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz
Das alte Schild zeigte noch ein eckiges Auto mit deutlich sichtbaren Stoßstangen und einem Knubbel am Unterboden, der wohl das Hinterachsdifferenzial darstellen soll. Das neue Fahrzeug erscheint rundlicher und weniger detailliert.
Stau
Seltsam: Die Autos auf dem alten Stau-Warnschild hatten sichtbare Rückleuchten (oder Scheinwerfer?) – anders als das schleudernde Gefährt auf dem Schleuderschild. Diese fallen jetzt weg. Die Autoumrisse waren schon modern und bleiben im Wesentlichen erhalten.
Gegenverkehr
Auf dem Schild, das vor Gegenverkehr warnt, haben sich die Pfeile geändert. Statt der herzförmigen Pfeilspitzen werden jetzt strichartige verwendet.
Bewegliche Brücke
Klappbrücken sind nicht sehr häufig, zumindest in Süddeutschland. Das Zeichen dafür ist auch nicht mehr in der Straßenverkehrsordnung enthalten, gilt aber weiter. Bei Neuaufstellungen wird es als Sinnbild unter ein einfaches Achtung-Schild gesetzt. Die alten Schilder warnen noch mit spitzen Wasserwellen, die beim neuen Schild geglättet wurden.
Fußgängerüberweg
Wie beim Fußgängerschild, so auch beim Zebrastreifen: Das Personal wird ausgetauscht, der Hut und die anderen Details verschwinden. Anders als das Fußgängerschild wird das mit dem Zebrastreifen aber nicht mehr in der StVO erwähnt. Es wird künftig nur noch als Sinnbild unter einem Achtungsschild verwendet. Auch hier gilt: Die bis 1992 verwendete Version war nach der StVO-Novelle von 2009 eigentlich ungültig.
Kinder
Auch vor Kindern wird auf Schildern gewarnt, vor allem vor Schulen, Kindergärten und dergleichen. Bis 1992 hatte das Mädel einen abstehenden Zopf und zog das kleine Brüderchen hinter sich her. In der 1992 eingeführten Version toben die Kleinen und sind damit verkehrsrelevanter. Auch hier gilt: Die 1992 abgeschaffte Variante war zumindest bis zur Äußerung von Verkehrsminister Ramsauer eigentlich nicht mehr gültig.
Viehtrieb
Aus dem neuen Schild für den Viehtrieb geht hervor, wie ein modernes Rind aussieht: Der Schwanz hängt nun senkrechter, dafür wirken die Hörner nicht mehr so bedrohlich wie in der alten Version. Seltsamerweise ist auch das Euter weggefallen, also der eigentliche Haltegrund. Bei neu aufgestellten Schildern wird die Kuh nur noch als Sinnbild unter das Achtungsschild gestellt. Wo die neue Kuh noch im Dreiecksschild zu sehen ist, gilt das Schild weiter, dagegen ist das alte Rind nicht mehr von Belang.
Wildwechsel
Der springende Hirsch hat sich ebenfalls geändert. Das Geweih sieht anders aus, und die Hinterläufe sehen nicht mehr so muskulös aus. Wie bei vielen anderen Schildern gibt es dieses Schild auch in einer gespiegelten Version mit nach rechts springendem Wild – für die Aufstellung auf der anderen Straßenseite.
Flugbetrieb
Für Autofahrer ist eigentlich ein überfliegendes Flugzeug nicht weiter störend. Daher wandert das Flugzeugsymbol nun aus dem roten Dreieck hinunter in ein rechteckiges Zusatzschild, es wird zum so genannten Sinnbild degradiert. Die alte Version mit dem detailreicheren Jet ist seit der StVo-Novelle von 2009 eigentlich ungültig.
Bahnübergang
Zeichen 151 warnt vor querschießenden Zügen. Die alte Dampflok ist dabei out, das Schild wurde 1992 durch einen modernen Zug mit elektrischem Antrieb ersetzt. Das Zugsymbol stand bisher für den unbeschrankten Bahnübergang, nun aber auch für den beschrankten. Das zaunartige Zeichen für Letzteren darf nicht mehr neu aufgestellt werden, gilt aber bis 2019 weiter.
Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Bei dem Schild, das dem Autofahrer zum Beispiel an Fahrbahnverengungen befiehlt, den Gegenverkehr abzuwarten, ändert sich die Pfeilform. Die alte Version ist seit 2009 eigentlich ungültig.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Runde blaue Pfeilzeichen gibt es in mannigfaltigen Varianten: mit gekrümmten und geraden Pfeilen, mit Pfeilen nach links, rechts, links unten, rechts unten und sogar nach oben, sowie mit sich verschiedenartig aufgabelnden Pfeilen. Bei allen ändert sich die Form der Pfeilspitzen: Es gibt nun strichartige Pfeile statt der herzförmig abgerundeten.
Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse
Das Haltestellenschild ist seit 1996 rund und hat keinen rechteckigen Teil mehr. Die alte Version ist ungültig, doch die meisten Bus- und Trambahnfahrer werden hier wohl trotzdem halten. Das alte Schild ist übrigens schon seit 1996 ungültig, nicht erst seit 2009 wie viele andere Zeichen.
Taxenstand
Auf dem alten Schild für Taxenstände war ein Parkverbotssymbol abgebildet. Es ist bereits seit 1995 ungültig. Das neue beinhaltet ein Halteverbot.
Sonderweg Radfahrer
Anders als beim Warnhinweis auf Radfahrer, war beim Zeichen für einen Radweg auch in der alten Version kein Mensch abgebildet. Analog zum Warnschild wurde aber auch beim blauen Schild das Fahrrad vereinfacht.
Sonderweg Reiter
Das Schild für den Reitweg wurde ebenfalls modernisiert und simplifiziert: Das Pferd verliert seine Hufe, der Schwanz ist nun nicht mehr so anmutig geformt. Weniger Eleganz auch beim Reiter: Er sieht jetzt mehr wie ein Sportler aus statt wie ein Dressurreiter.
Sonderweg Fußgänger
Bei der alten wie bei der neuen Version des Fußweg-Schildes ist eine Mutter mit einem Mädchen abgebildet. Der Rock der Mutter hat seine Form geändert, blieb aber erhalten. Der Hals fiel bei beiden Fußgängern weg.
Gemeinsamer Fuß- und Radweg
Von dem kombinierten Schild für Rad- und Fußweg gibt es zwei Versionen. Die hier gezeigte mit horizontaler Trennlinie weist darauf hin, dass sich beide Verkehrsteilnehmer-Arten einen Weg teilen sollen. Wie bei den Schildern für ,Sonderweg Radfahrer" und ,Sonderweg Fußgänger" wurden die Symbole modernisiert. In der alten Version gab es außerdem eine Version mit Rad oben und eine mit dem Rad unten, während es bei der aktuellen Version nur noch ein Schild gibt.
Getrennter Rad- und Fußweg
Dies ist das andere kombinierte Schild – mit senkrechter Trennlinie. Hier gibt es getrennte Spuren für Radler und Fußgänger, wobei Schildvarianten mit Radweg links und mit Radweg rechts existieren.
Linienomnibusse
Schild 245 markiert Spuren für Linienbusse. Wesentlich moderner wirkt das neue Schild nicht, allenfalls wird die Fahrrichtung des ÖPNV-Mobils deutlicher als bei der bis 1992 verwendeten (und seit 1. September 2009 eigentlich ungültigen) Version.
Verbot für Kraftwagen
,Kraftwagen" ist immer noch das Wort der StVO für das neuzeitliche Auto. Diese Schilder verbieten solchen und anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Einfahrt. Mit dem neuen Schild verlor allerdings das Autosymbol viel von seinem Charme.
Verbot für LKW über 3,5 Tonnen
Wie beim Kraftwagenschild, so auch beim Zeichen für das LKW-Verbot: Das neue Icon ist zwar moderner, aber nicht mehr so schön ...
Verbot für Radfahrer
Wie beim blauen Radweg-Schild wird auch beim entsprechenden Verbotsschild das Fahrrad ausgewechselt: Das neue hat keine Pedale und keinen Scheinwerfer.
Verbot für Krafträder
Bedeutend moderner sieht auch das Motorradsymbol auf diesem Schild aus. Details wie die Radnaben gingen dabei allerdings flöten. Nach wie vor vom Verbot mitbetroffen sind übrigens Kleinkrafträder und Mofas.
Verbot für Mofas
Details verloren gingen auch beim Mofa-Verbotsschild. Wie beim Fahrrad fehlen auch beim Mofa in der neuen Version die Pedale.
Verbot für Reiter
Wie zu erwarten, ändert sich auch das Reiterbild auf dem Schild, das dem Pferdefreund die Benutzung verbietet, wenn er sich in Begleitung seines Tieres befindet. Die Änderungen sind die gleichen wie beim blauen Reiterweg-Schild.
Verbot für Fußgänger
Die Änderungen beim Schild 259 sind die gleichen wie beim Achtung-Fußgänger-Schild.
Verbot für Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung
Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung
Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung
Schneeketten sind vorgeschrieben
Verbot für Fahrzeuge mit mehr als 20 Liter wassergefährdender Ladung
Seit September 2009 hat das Schild eine etwas andere Bedeutung. Vor September 2009 waren Strecken mit diesem Verbotsschild für alle Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung tabu. Seit der StVO-Novelle wurde das Verbot konkretisiert: Nun ist die Benutzung der Straße mit mehr als 20 Liter wassergefährdender Ladung verboten.
Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Das Tempolimit-Schild in seinen diversen Erscheinungsformen (30, 60, 80, 100, 120 km etc.) dürfte jedem geläufig sein. Das alte Zeichen, in Engschrift und mit dem Zusatz "km" ist bereits seit 1.1.1999 ungültig. Und: Überkleben gilt nicht! Eigentlich sind die alten Zeichen laut www.rsa-95.de zwingend auszutauschen.
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Wie beim Tempolimit-Schild ist auch das alte Aufhebungsschild in Engschrift mit dem Zusatz "km" bereits seit 1.1.1999 ungültig.
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art
Für das Aufhebungsschild zum Überholverbot (Bild) und dem Äquivalent mit LKW-Überholverbot gilt das gleiche wie für die entsprechenden Schilder mit rotem Rand.
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Eingeschränktes Haltverbot (Mitte)
Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone
Bei der Parkverbotszone ist das alte Schild bereits seit 1. Januar 2000 ungültig.
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
Ende der Vorfahrtstraße
Das alte Zeichen ist bereits seit 1. Januar 1999 ungültig.
Parkplatz
Die alte, längliche Ausführung auf Dunkelblau ist bereits seit 1. Januar 1999 ungültig.
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links
Dieses Schild gibt es in zwei spiegelbildlichen Versionen. Unser Bild zeigt das Schild für die Parkmöglichkeit auf der linken Straßenseite.
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links
Wer genau hinguckt, sieht, dass hier das Auto ganz auf dem Gehsteig zu parken ist. Unser Bild zeigt wieder die Parkmöglichkeit links, ein Schild für Parken auf dem rechten Gehweg gibt es ebenfalls.
Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links
Haben Sie dieses Schild schon mal gesehen? Wir nicht, aber es existiert. Hier soll man mit den Vorderrädern auf dem (linken) Gehweg parken. Auf von diesem Schild gibt es ein Spiegelbild.
Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links
Und auch ein Schild für das Parken mit allen vier Rädern auf dem Gehsteig gibt es – wieder in zwei Versionen (unser Bild: Parken links).
Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung)
Wie so viele Schilder gibt es auch dieses hier für Links- und Rechstaufstellung.
Einbahnstraße
Das aktuelle Zeichen (links) entfällt und darf künftig nicht mehr angeordnet werden. Eine vorhandene Festbeschilderung bleibt jedoch bis 2019 gültig.
Fernsprecher (Notruf)
Dieses Schild wurde durch ein quadratisches Zeichen mit Telefonhörer und dem Zusatz "Notrufsäule" ersetzt.
Tankstelle auch mit bleifreiem Benzin
Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle
Richtgeschwindigkeit
Das aktuelle Zeichen entfällt und darf künftig nicht mehr angeordnet werden. Vorhandene, fest installierte Schilder bleiben jedoch bis 31.August 2019 gültig.
Seitenstreifen nicht befahrbar
Wie beim Richtgeschwindigkeitsschild wurde das Design dieser beiden Schilder (für "mehrspurige Kraftfahrzeuge" bzw. für "Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und Zugmaschinen") geändert. Doch auch die "aktuellen" Zeichen sind inzwischen entfallen und dürfen nicht mehr aufgestellt werden. Vorhandene Schilder bleiben bis 2019 gültig.
Vorwegweiser für Fahrradfahrer
Dieses Schild gibt es mit drei verschiedenen Pfeilrichtungen: geradeaus, links und rechts.
Vorwegweiser für Lastkraftwagen
Auch dieses Schild gibt es mit dreierlei verschiedenen Pfeilrichtungen.
Fortsetzung der Umleitung
Gleich sieben verschiedene Varianten gibt es für dieses Umleitungsschild – alle mit verschiedenen Pfeilrichtungen. Sinn voll oder nicht: Die hier gezeigte Form heißt "hier links", es gibt aber auch "linksweisend" mit nach links gekrümmtem Pfeil und "links vorbei" mit nach links oben weisendem Pfeil.
Bedarfsumleitung
Auch hier gibt es sieben Pfeilarten. Wir zeigen nur die Version "hier links".
Fahrbare Absperrtafel
Im Anwendungsbereich der RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitstellen) ist dieses Schild bereits seit den 90er-Jahren nicht mehr zulässig. Die Ausführung mit "Herzpfeil" ist darüber hinaus seit 2009 eigentlich ungültig.
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
Für die Ausführung mit Blinkpfeil git das Gleiche wie für die Version ohne.
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