Auf Parkplatz und Parkdauer achten
Tipps für unbeschwertes Oben-ohne-Vergnügen
Ein Ausflug an den See, zum Eiscafé oder einfach nur zum Supermarkt um die Ecke: Ja, an schönen Sommertagen holen viele dafür gerne einmal das Cabrio aus der Garage. Doch irgendwann endet die Fahrt und das Oben-ohne-Auto muss geparkt werden. Ob Sie als einer von 2,1 Millionen Cabriofahrern Deutschlands das Verdeck nun verschließen sollten oder es offen lassen können? Das müssen Sie vor allem davon abhängig machen, wo Sie geparkt haben und wie lange Sie parken wollen.
Parkplatz und Parkdauer im Blick
Autobesitzer mit einer abschließbaren Einzelgarage können das Thema Verdeck getrost vergessen, wenn der Pkw dort abgestellt wird. Mehr Vorsicht ist jedoch bei größeren Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind. Hier gelten dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio schnell einmal abstellt, um beim Bäcker ein paar Brötchen zu kaufen, kann das Verdeck offen lassen, wer allerdings für ein paar Stunden oder noch länger parkt, sollte das Dach schließen. Offen herumliegende Wertgegenstände sind dabei jedoch bei beiden Dachstellungen nicht gerade empfehlenswert.
Verringerter Versicherungsschutz nicht auszuschließen
In puncto Versicherungsschutz macht man hingegen nie etwas falsch, wenn beim abgestellten Fahrzeug das Verdeck stets geschlossen ist. ,Wer es offen lässt, und Langfingern dadurch leichtfertig den Diebstahl ermöglicht, muss nämlich mit Konsequenzen rechnen", so die HUK-Coburg. Laut dem Versicherungsunternehmen kann es sein, dass die Teilkasko den Schaden nicht in vollem Umfang übernimmt. Zudem gibt es aber auch einen ganz pragmatischen Grund für ein geschlossenes Verdeck: Kurze Schauer, Laub oder Äste von Bäumen sowie Vogelkot. Alles Sachen, die sich sowohl auf Stoff- als auch auf Ledersitzen nicht sonderlich gut machen.
Parkplatz und Parkdauer im Blick
Autobesitzer mit einer abschließbaren Einzelgarage können das Thema Verdeck getrost vergessen, wenn der Pkw dort abgestellt wird. Mehr Vorsicht ist jedoch bei größeren Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind. Hier gelten dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio schnell einmal abstellt, um beim Bäcker ein paar Brötchen zu kaufen, kann das Verdeck offen lassen, wer allerdings für ein paar Stunden oder noch länger parkt, sollte das Dach schließen. Offen herumliegende Wertgegenstände sind dabei jedoch bei beiden Dachstellungen nicht gerade empfehlenswert.
Verringerter Versicherungsschutz nicht auszuschließen
In puncto Versicherungsschutz macht man hingegen nie etwas falsch, wenn beim abgestellten Fahrzeug das Verdeck stets geschlossen ist. ,Wer es offen lässt, und Langfingern dadurch leichtfertig den Diebstahl ermöglicht, muss nämlich mit Konsequenzen rechnen", so die HUK-Coburg. Laut dem Versicherungsunternehmen kann es sein, dass die Teilkasko den Schaden nicht in vollem Umfang übernimmt. Zudem gibt es aber auch einen ganz pragmatischen Grund für ein geschlossenes Verdeck: Kurze Schauer, Laub oder Äste von Bäumen sowie Vogelkot. Alles Sachen, die sich sowohl auf Stoff- als auch auf Ledersitzen nicht sonderlich gut machen.
Bildergalerie: Verdeck auf oder zu?
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