Tipps und Tricks: Warnblinker korrekt einsetzen
Bei einer Panne oder beim Abschleppen muss die Anlage aktiviert werden
Jedes Fahrzeug hat eine Warnblinkanlage, aber nicht jeder Autofahrer weiß, wann er sie verwenden muss oder darf. Im Folgenden lesen Sie, was Sie bei der Verwendung der Warnblinkanlage beachten sollten.
Freiwillig blinken beim Stauende
Neben der reinen Warnung vor einem liegen gebliebenen Auto dient die Anlage unter anderem auch als Hinweis auf einen Stau oder das Abschleppen. Sowohl die Technik als auch die Vorschriften haben sich im Laufe der Jahre geändert, so Automobilzulieferer Hella. Beispielsweise gibt es inzwischen Autos, die beim starken Abbremsen automatisch das Warnblinklicht aktivieren. Eine solche serienmäßige Schaltung ist gesetzlich seit ein paar Jahren ausdrücklich erlaubt. Ansonsten darf jeder Fahrer seine Warnblinkanlage immer dann einschalten, wenn er ,andere durch sein Fahrzeug gefährdet sieht". Ausdrücklich erwähnt ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) dabei der freiwillige, aber sinnvolle Einsatz am Stauende.
Schulbusse müssen warnblinken
Absolute Pflicht ist das Warnblinken dagegen bei einer Panne und beim Abschleppen. Dabei müssen sowohl am Zugfahrzeug als auch beim Havaristen alle Blinkleuchten arbeiten. Schulbusse müssen beim Heranfahren an eine Haltestelle und während des Ein- oder Aussteigens die Warnblinkanlage einschalten, so Hella. Für die anderen Autofahrer heißt es dann: Solange der Bus noch rollt, darf er nicht überholt werden. Steht er, darf an ihm nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr.
Freiwillig blinken beim Stauende
Neben der reinen Warnung vor einem liegen gebliebenen Auto dient die Anlage unter anderem auch als Hinweis auf einen Stau oder das Abschleppen. Sowohl die Technik als auch die Vorschriften haben sich im Laufe der Jahre geändert, so Automobilzulieferer Hella. Beispielsweise gibt es inzwischen Autos, die beim starken Abbremsen automatisch das Warnblinklicht aktivieren. Eine solche serienmäßige Schaltung ist gesetzlich seit ein paar Jahren ausdrücklich erlaubt. Ansonsten darf jeder Fahrer seine Warnblinkanlage immer dann einschalten, wenn er ,andere durch sein Fahrzeug gefährdet sieht". Ausdrücklich erwähnt ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) dabei der freiwillige, aber sinnvolle Einsatz am Stauende.
Schulbusse müssen warnblinken
Absolute Pflicht ist das Warnblinken dagegen bei einer Panne und beim Abschleppen. Dabei müssen sowohl am Zugfahrzeug als auch beim Havaristen alle Blinkleuchten arbeiten. Schulbusse müssen beim Heranfahren an eine Haltestelle und während des Ein- oder Aussteigens die Warnblinkanlage einschalten, so Hella. Für die anderen Autofahrer heißt es dann: Solange der Bus noch rollt, darf er nicht überholt werden. Steht er, darf an ihm nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr.
Bildergalerie: Richtig warnblinken
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