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Beschlossen: Euro 7 kommt in deutlich abgeschwächter Form

Die Abgasnorm beinhaltet auch Regelungen zu den Batterien elektrischer Fahrzeuge

7 Euro

Roland Hildebrandt Roland Hildebrandt

Von: Roland Hildebrandt

19. Dez. 2023 um 12:42 Uhr

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Lange wurde um die Grenzwerte der künftigen Abgasnorm Euro 7 gerungen. Jetzt hat man auf europäischer Ebene einen Kompromiss erzielt. Damit werden die bislang befürchteten Mehrkosten für die Autohersteller reduziert (siehe Grafik unten). Ein Passus widmet sich auch den Batterien elektrifizierter Fahrzeuge.

Am Montag erzielten das Europaparlament und der Europäische Rat eine vorläufige Einigung über neue Vorschriften zur Verringerung der Emissionen von Personenkraftwagen, Lieferwagen, Bussen, Lastkraftwagen und Anhängern im Straßenverkehr.

Euro 7, direkte Kosten laut Acea

Euro 7, zunächst befürchtete direkte Kosten laut ACEA

Die Verordnung über die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen (Euro 7) soll den Übergang zu einer sauberen Mobilität unterstützen und die Preise für Privat- und Nutzfahrzeuge für Bürger und Unternehmen erschwinglich halten. Die Fahrzeuge müssen die neuen Normen länger einhalten, damit sie während ihrer gesamten Lebensdauer sauberer bleiben.

Aktualisierte Grenzwerte für Abgasemissionen

Für Personenkraftwagen und Kleintransporter einigten sich die Verhandlungsführer auf die Beibehaltung der derzeitigen Euro-6-Prüfbedingungen und Abgasemissionsgrenzwerte. Auf Wunsch des Parlaments wird die Anzahl der Abgaspartikel auf dem Niveau von PN10 (statt PN23, wodurch auch kleinere Partikel erfasst werden) gemessen.

Für Busse und Lastkraftwagen enthält der vereinbarte Text strengere Grenzwerte für Abgasemissionen, die im Labor (z.B. NOx-Grenzwert von 200 mg/kWh) und unter realen Fahrbedingungen (NOx-Grenzwert von 260 mg/kWh) gemessen werden, wobei die derzeitigen Euro-VI-Prüfbedingungen beibehalten werden.

Weniger Partikelemissionen von Reifen und Bremsen, längere Lebensdauer der Batterien

Die Einigung legt Grenzwerte für Bremspartikel-Emissionen (PM10) für Pkw und Lieferwagen fest (3 mg/km für reine Elektrofahrzeuge, 7 mg/km für die meisten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge und 11 mg/km für große Lieferwagen mit Verbrenner). Außerdem werden Mindestanforderungen an die Lebensdauer der Batterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen (80% vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100.000 km und 72% bis zu acht Jahren oder 160.000 km) und von Lieferwagen (75% vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100.000 km und 67% bis zu acht Jahren oder 160.000 km) eingeführt.

Bessere Information der Verbraucher

Der Text sieht einen Umweltpass für Fahrzeuge vor, der für jedes Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird und Informationen über seine Umweltleistung zum Zeitpunkt der Zulassung enthält (z. B. Grenzwerte für Schadstoffemissionen, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite, Lebensdauer der Batterie). Die Fahrzeugnutzer werden auch Zugang zu aktuellen Informationen über den Kraftstoffverbrauch, den Zustand der Batterie, die Schadstoffemissionen und andere relevante Informationen haben, die von bordeigenen Systemen und Monitoren erzeugt werden.

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Darüber hinaus müssen die Automobilhersteller ihre Fahrzeuge so konzipieren, dass eine Manipulation der Emissionskontrollsysteme durch die Digitalisierung der Fahrzeugüberwachung verhindert wird.

Nächste Schritte

Das Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch formell genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Verordnung wird 30 Monate nach ihrem Inkrafttreten für Pkw und Kleintransporter und 48 Monate für Busse, Lkw und Anhänger gelten (für Fahrzeuge, die von Kleinserienherstellern gebaut werden, gilt sie ab 1. Juli 2030 für Pkw und Kleintransporter und ab 1. Juli 2031 für Busse und Lkw).

Hintergrund

Am 10. November 2022 schlug die Kommission strengere Normen für die Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vor, unabhängig vom verwendeten Kraftstoff. Die derzeitigen Emissionsgrenzwerte gelten für Pkw und Lieferwagen (Euro 6) und für Busse, Lkw und andere schwere Nutzfahrzeuge (Euro VI). Neu ist, dass der Euro-7-Vorschlag auch die Nicht-Abgasemissionen (Mikroplastik aus Reifen und Partikel aus Bremsen) behandelt und Anforderungen an die Lebensdauer von Batterien enthält.

Quelle: Europäisches Parlament

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