Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Und dabei geht es ab 1. Januar 2023 dem Plug-in-Hybrid an den Kragen. Das bedeutet, dass der sogenannte Umweltbonus ab diesem Zeitpunkt auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Doch auch hier sinken die Prämien.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sagte hierzu: "Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1-Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung."

Die Eckpunkte im Detail

1) Förderung ab dem 01.01.2023:

  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 01.01.2023 erhalten Plug-in-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 01.01.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
  • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.

2) Förderung ab dem 01.09.2023:

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) derzeit noch geprüft.
  • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.

3) Förderung ab dem 01.01.2024:

  • Ab dem 01.01.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Förderungen bis maximal 6.750 Euro möglich

Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen.

Hierzu ist das BMWK noch mit den Herstellern im Austausch. Am Ende sollen sich so aber ab dem 01.01.2023 eine maximale Förderhöhe von 6.750 Euro für förderfähige Modelle ergeben. Ab dem 01.01.2024 sinkt diese dann auf nur noch 4.500 Euro.

Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten.

So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen. Bei PHEV-Modellen schaut man allerdings ab 2023 in die Röhre. Auch bei bereits bestellten Fahrzeugen.

FAQ – Umweltbonus

Wo steht das Geld zur Verfügung?

Der Umweltbonus wurde bisher aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Der Fonds wird nun in Klima- und Transformationsfonds umbenannt. Der Fonds speist sich aus Erlösen des Europäischen und Nationalen Emissionshandels.

Wie viel Geld steht im Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung?

Für das Jahr 2023 stehen 2,1 Milliarden zur Verfügung. 2024 stehen 1,3 Milliarden EUR zur Verfügung.

Wer ist für die Auszahlung des Umweltbonus zuständig?

Zuständig für die Auszahlung des Umweltbonus ist weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online stellen.

Wie viele Mittel stehen bisher zur Verfügung?

Die Mittel für den Umweltbonus wurden für das Jahr 2021 auf insg. 3,4 Mrd. Euro aufgestockt. Rund 3,09 Mrd. Euro wurden ausbezahlt. Die Finanzmittel für 2022 betragen 5 Mrd. Euro.

Welche Fahrzeuge können ab 2023 gefördert werden?

Ab 2023 können reine E-Autos und Brennstoffzellenautos gefördert werden. Ein Förderantrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Welche E-Autos werden gefördert?

Bis 31.12.2023 werden E-Autos gefördert, deren Listenpreis bis zu 65.000 Euro beträgt (Netto-Listenpreis). Die Förderung für Plug-In-Hybridfahrzeuge endet dabei am 31.12.2022. Ab 1.1.2024 sinkt die Preisgrenze auf 45.000 Euro ab.

Kann man den Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja. Den Umweltbonus kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käuferinnen und Käufer können so ggf. von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren.

Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWK abgeschlossen hat. Sie legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen wurden, werden auf der Webseite des (BAFA) veröffentlicht.

Läuft die Förderung von Plug-In-Fahrzeugen 2022 aus?

Ja. Die Förderung für Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) soll am 31.12.2022 enden. Eine längere Förderung von PHEV in Abhängigkeit vom tatsächlichen elektrischen Fahranteil – wie im KoaV vorgesehen – würde in der Praxis zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen: Schnittstellen und das Auslesen am Auto oder „over the air“ und ein erhöhter administrativer Aufwand im BAFA wären nötig, um Datenschutzfragen zu genügen. Im Sinne einer möglichst schlanken Förderung, die angesichts ohnehin begrenzter Mittel den positiven Klimaschutzeffekt in den Mittelpunkt rückt, soll daher die Förderung von PHEV zum Jahreswechsel enden.