Höhere Bußgelder und andere Verschärfungen kommen auf die Autofahrer in Deutschland zu.  Kürzlich hat der Bundesrat zahlreichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Die neuen Regeln sollen bald im Bundesgesetzblatt erscheinen; danach sind sie gültig.

Falschparken

Fürs Parken in der zweiten Reihe oder auf Geh- und Radwegen zahlt man künftig bis zu 100 Euro statt bisher 15 Euro. Bei schwereren Verstößen droht darüber hinaus ein Flensburg-Punkt.

Außerdem darf man künftig auf "Schutzstreifen" für Radfahrer (also den mit gestrichelter Linie abgetrennten Radspuren) gar nicht mehr halten. Bisher durfte man als Autofahrer dort drei Minuten stehen bleiben, künftig ist es generell verboten.

Radstreifen
Auf Radstreifen mit durchgängiger Linie gilt ebenfalls ein Halteverbot

Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt künftig auf bis zu acht Metern ein Parkverbot. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird künftig mit bis zu 25 Euro geahndet (bisher 15 Euro).

Falschparken an unübersichtlichen Stellen kann statt 15 Euro künftig 35 Euro kosten, Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen statt 35 Euro künftig 55 Euro. Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge parkt, zahlt in Zukunft 55 Euro. Das Bußgeld für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.

Neue Bußgelder und Verkehrsregeln 2020

Rettungsgasse

Wer im stockenden Verkehr oder im Stau auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, zahlt künftig 200 bis 320 Euro, zudem drohen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Auch wenn keine konkrete Behinderung vorliegt, kann nun ein Fahrverbot verhängt werden.

Neue Bußgelder und Verkehrsregeln 2020

Radler überholen

Autofahrer, die Fahrradfahrer überholen, müssen künftig mehr Abstand halten, nämlich innerorts mindestens 1,50 Meter, außerorts sogar 2,00 Meter. Außerdem wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt, mit dem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (also auch Fahrrädern) gänzlich verboten wird:

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Rasen und Posen

Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt, riskiert künftig einen Monat Fahrverbot. Unnötiges Aufheulenlassen des Motors (das Auto-Posing), kostet künftig bis zu 100 Euro (statt bisher 20 Euro).

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